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Gesetzliche Einschränkungen
Die Zuwendungen müssen in der Steuerperiode mindestens Fr. 100.– erreichen und nachgewiesen werden. Die oberste Limite der Abzugsbrechung beträgt 10 % bzw. (bei der Kantonssteuer ab Steuerperiode 20
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
Beginn der Steuerpflicht bei Mantelhandel
Als Mantelhandel gilt die Veräusserung der Mehrheit von Beteiligungsrechten an einer Gesellschaft, welche zuvor wirtschaftlich liquidiert oder in liquide Form gebracht worden ist. Steuerlich wird der
Tatsächliche Unterhaltskosten
Vom Einkommen können die werterhaltenden Aufwendungen abgezogen werden, nicht aber die wertvermehrenden Aufwendungen.
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
Verlustverrechnung - Voraussetzung
Voraussetzung für die Verlustanerkennung ist, dass der betreffende Steuerpflichtige die geltend gemachten Verluste tatsächlich getragen hat und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch reduzie
Geschäftsabschluss
Selbständig erwerbende Personen müssen in jeder Steuerperiode und am Ende der Steuerpflicht einen erstellen. Nur kein Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im letzten Qu
Verlustverrechung - Kantonssteuer
Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
Berufsmusiker und Musiklehrer
Diese Steuerpflichtigen können entweder die allgemeine Pauschale von 3 % auf dem Nettoerwerbseinkommen (unter Einhaltung der Mindest- und Höchstansätze gemäss Verordnung der direkten Bundessteuer) ode

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