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Bohrkopftaufe für die Vorflutleitung Holzhäusern-Sijentalbachstollen
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Die Bauarbeiten an der Vorflutleitung Holzhäusern-Sijentalbachstollen laufen planmässig. Anfang April startet mit den unterirdischen Bohrarbeiten für die neue Regenwasserleitung eine wichtige Bauetap
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2644.3 - Bildungskommission
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Gemeinden im Kanton Zug sehr unterschiedlich belastet sind. - Die Flüchtlinge und Asyl suchende Personen kommen vielfach aus Kulturkreisen, die sich erheblich von unserem Kulturkreis unterscheiden. Die Kinder . In der Regel wird während dieser Zeitspanne auch über das Asylgesuch entschieden. Idealerweise kommen die Personen in die Seite 4/10 2644.3 - 15297 sogenannte zweite Phase, wenn sie eine Bleibeperspektive eine Spielgruppe, respektive eine Kita (Kindertagesstätte) in ihren Gemeinden besuchen. Die Kinder kommen dabei einerseits mit deutschsprachigen Kindern in Kontakt und andererseits können sie ein breites
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1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kanton Zug dafür einen Pauschalbeitrag in der Höhe von rund Fr. 200'000.--/ Jahr erhalten. Hinzu kommen voraussichtlich Fr. 30'000.-- für den forstlichen Wasserbau sowie rund Fr. 80'000.-- für Renaturierungen 230'000.-- für den Hochwasserschutz und Fr. 80'000.-- für Renaturierungen rechnen können. Hinzu kommen die Bundesgelder für die Unterstützung der Kantone bei der Ausarbeitung und Nachführung der Gefa Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Heimfall bei Wasser- kraftwerken ist bereits vorne (§ 43) kommentiert worden. Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts in Zusammenhang mit der vorliegenden Revision
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1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Handelsregister jedes Jahr eine deutlich höhere Zahl an Gebührenerträgen. Auf das Handelsregister kommen zusätzliche Auf- gaben durch die Einführung des revidierten GmbH-Rechts (Erfassung von Daten) zu etc. Weitere Aufgaben wie die neue Fahrlehrerverordnung und die Chauffeuren-Zulassungsverordnung kommen im Jahr 2008 be- lastend hinzu. Die EDV-Rationalisierungsmöglichkeiten sind weitest gehend ausgeschöpft Damit ergibt sich eine zunehmende Belastung der Aufsichtstätigkeit und des Bewilligungswesens. Hinzu kommen steigende Belas- tungen durch die Bundesgesetzgebung (Medizinalberufegesetz, Heilmittelgesetzgebung
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2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
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Besuchenden stammen aus dem Ausland. Pro Woche finden ein bis zwei Beratungen auf Englisch statt. Hinzu kommen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Migration Veranstaltungen, bei welchen den Zielgruppen die Jugendliche in Fach- und Schlüsselkompe- tenzen fördern > 90 % erreichen Anschlusslösung; > 70 % kommen in berufliche Grund bildung oder allgemeinbildende Schule C Standardisierung Coaching sicherstellen finden mindestens 2 Besuche im Betrieb statt E Gezielte Förderung der Selbstkompetenzen Die Unterlagen kommen zur Anwendung Leistungsgruppe 3: Integrations-Brückenangebot (lBA) 6 Jugendlichen die deutsche Sprache
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581.10a - Beilage 1
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Fälligkeit dieses gesetzlichen Anspruches richtet sich nicht nach der vertraglichen Regelung. In Betracht kommen hauptsächlich die Regelungen zur ungerechtfertigten Be- reicherung. 2. Wurde die Bereicherung (nicht Verletzung einer Sorgfaltspflicht (z.B. Art. 364 Abs. 1 OR) bestehen. Als Mangelfolgeschäden in Betracht kommen na- mentlich Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Aufnahme des Betriebes, Kosten der Prüfung (Art. 370 und 371 OR). Der Mangelfolgeschaden ist letztlich die Folge einer Vertragsverletzung. Es kommen da- her die allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche Schadenersatzpflicht zur An- wendung.
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754.09a - Beilage 1
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Fälligkeit dieses gesetzlichen Anspruches richtet sich nicht nach der vertraglichen Regelung. In Betracht kommen hauptsächlich die Regelungen zur ungerechtfertigten Be- reicherung. 2. Wurde die Bereicherung (nicht Verletzung einer Sorgfaltspflicht (z.B. Art. 364 Abs. 1 OR) bestehen. Als Mangelfolgeschäden in Betracht kommen na- mentlich Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Aufnahme des Betriebes, Kosten der Prüfung (Art. 370 und 371 OR). Der Mangelfolgeschaden ist letztlich die Folge einer Vertragsverletzung. Es kommen da- her die allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche Schadenersatzpflicht zur An- wendung.
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2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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reduziert. Sie werden teils neu redigiert (sprach- liche Anpassung oder inhaltliche Straffung). Teils kommen neue Bestimmungen hinzu. Eine Teilrevision (anstatt eine Totalrevision) würde bei so vielen Änderungen Öffentlichkeit von Regierungsratssitzungen. Die heutigen und neuen Bestimmungen mit dem Ratsgeheimnis kommen somit weiterhin zur An- wendung. Der Regierungsrat hält in seinem Bericht und Antrag vom 23. Februar Geschäften auf das Ergebnis einer früheren Lesung direkt ohne vorgängigen Rückkommensentscheid zurück- kommen (Beispiel: in der zweiten Lesung direkt auf einen Entscheid zu § 13 der ersten Le- sung). Diese
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2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Datenbearbeitung durch Private im Auftrag eines Organs ist zudem § 25 DSG anwend- bar (zusätzlich kommen noch straf- und personal- rechtliche Verantwortlichkeiten in Frage). Art. 21 Vertraulichkeit der Ausländerrecht die Vorbereitungs- (Art. 75 AuG) und die Ausschaffungshaft (Art. 76 AuG). Zusätzlich kommen die Durchsetzungs- (Art. 78 AuG), die so genannte "kleine" Ausschaffungshaft (Art. 77 AuG) sowie gewaltbereiten Person die Schlüssel zur Wohnung ab und händigt sie der gefährdeten Person aus. 5 Kommen vormundschaftliche Massnahmen in Betracht, meldet die Polizei die verfügte Mass- nahme umgehend der
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1210.3a - Beilage 1
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Fälligkeit dieses gesetzlichen Anspruches richtet sich nicht nach der vertraglichen Regelung. In Betracht kommen hauptsächlich die Regelungen zur ungerechtfertigten Be- reicherung. 2. Wurde die Bereicherung (nicht Verletzung einer Sorgfaltspflicht (z.B. Art. 364 Abs. 1 OR) bestehen. Als Mangelfolgeschäden in Betracht kommen na- mentlich Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Aufnahme des Betriebes, Kosten der Prüfung (Art. 370 und 371 OR). Der Mangelfolgeschaden ist letztlich die Folge einer Vertragsverletzung. Es kommen da- her die allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche Schadenersatzpflicht zur An- wendung.