Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5142 Inhalte gefunden
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
unten anzupassen. Ob und allenfalls wie bzw. wann es zu einer Kündigung der bilateralen Verträge kommen wird, ist offen. Es liegt nun erst einmal an der Schweiz, einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung Vorgaben verpflichtet, die Integration von zugewanderten Personen zu fördern. Der Bund hat für die kommenden Jahre gemeinsam mit den Kantonen die Integrationsförderung neu ausgerichtet. Für die Jahre 2014–2017
2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
werden und die Fahrzeuglenkenden über einen speziellen Führerausweis der Kategorie D1 verfügen müssen, kommen diese Fahrzeuge selten zum Einsatz. Aus diesen Gründen geht der Regierungsrat davon aus, dass sich
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Laufnum- mer 12925, S. 4). Somit sind – neben dem Gehalt als Regierungsrat – auch keine Nebenein- kommen mehr vorhanden. 2.3. Heute geltende Regelung in der Übersicht Der Übersichtlichkeit halber kann die ungen (im Total) fliesst in die Staatskasse, als dass sie den Regierungsrats- mitgliedern zugute kommen (vgl. «Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interes- senbindungen der Mitglieder des geleistete volle Amtsjahr um 3 % gekürzt. Solange ein ehemaliges Regierungsratsmitglied ein Jahresein- kommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines amtiere n- den Regierungsratsmitglieds
1022.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
werden jeweils dem Konto 5030 ("Verschiedene Erträgnisse") der Laufenden Rechnung gutgeschrieben. Sie kommen dem Staatshaushalt als Ganzem zu Gute; eine detaillierte Regelung der Mittelver- wendung besteht parlamentarischen Vorstösse ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der kommenden Totalrevision des Ge- setzes über die Steuern im Strassenverkehr ausgewiesen werden. Deren voraus-
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Laufnum- mer 12925, S. 4). Somit sind – neben dem Gehalt als Regierungsrat – auch keine Nebenein- kommen mehr vorhanden. 2.3. Heute geltende Regelung in der Übersicht Der Übersichtlichkeit halber kann die ungen (im Total) fliesst in die Staatskasse, als dass sie den Regierungsrats- mitgliedern zugute kommen (vgl. «Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interes- senbindungen der Mitglieder des geleistete volle Amtsjahr um 3 % gekürzt. Solange ein ehemaliges Regierungsratsmitglied ein Jahresein- kommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines amtiere n- den Regierungsratsmitglieds
1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
bar? 2 1090.7 - 11367 Der Konzessionspflicht unterstehen u.a. der Wasserbezug aus Grundwasservor- kommen (§ 38 lit. c Gesetz über die Gewässer vom 25. November 1999, GewG, BGS 731.1) sowie jede andere Gedanken leiten lassen. Entsprechend der Tarifstruktur bei der Wasserentnahme aus den Grundwasservor- kommen und namentlich zur Sicherung des Restwasserbestandes ist es gerecht- fertigt, die Brauchwassernutzung
1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
werden jeweils dem Konto 5030 ("Verschiedene Erträgnisse") der Laufenden Rechnung gutgeschrieben. Sie kommen dem Staatshaushalt als Ganzem zu Gute; eine detaillierte Regelung der Mittelver- wendung besteht parlamentarischen Vorstösse ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der kommenden Totalrevision des Ge- setzes über die Steuern im Strassenverkehr ausgewiesen werden. Deren voraus-
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1146.2 (Laufnummer 11272) INTERPELLATION VON FRANZ MÜLLER UND GERHARD PFISTER BETREFFEND HILFE AN UNWETTERGESCHÄDIGTE IN OBERÄGERI (VORLAGE NR. 1146.1 - 11229) ANTWORT DES REGIE
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
und Gerichte können dazu Delegationen bestimmen. 5 §§ 25–31 dieser Geschäftsordnung (Kommissionen) kommen für das Büro sinngemäss zur Anwendung. § 8 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten 1 Die P der Regierungsrat oder das Gericht die Vorlage nach dem Eintre­ tensbeschluss zurückziehen will, kommen Abs. 1–3 sinngemäss zur Anwen­ dung. 5 Sofern die Vorlage nicht mehr eingebracht werden soll, ist Wahlgang keine Stimme erhalten hat, fällt aus der Wahl, es sei denn, dass eine in folgende Wahlgänge kommende Person auf eine all­ fällige Wahl verzichtet. § 88 Ablehnung der Wahl 1 Sofern eine gewählte Person
Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl
Übereinkunft und die gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen keine Vor- schriften enthalten, kommen die Fischereivorschriften der beiden Vertrags- kantone ohne Rücksicht auf die Kantonsgrenze für die Verkehr alle Massnahmen, die mit der Verwaltung des Grenzabschnittes der Sihl zusammenhängen. Es kommen ihnen insbesondere folgende Obliegenheiten zu: a) Oberaufsicht über die Fischerei in der gemeinsamen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch