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1801.2 - Antwort des Regierungsrates
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Eine Aus- nahme dazu bilden die Sozialabzüge, die nur jenen Pflichtigen gewährt werden, deren Ein- kommen Fr. 52'000.– (AHV-/IV-Rentenabzug oder Mietzinsabzug) oder Fr. 72'000.– (Kinder- betreuungsabzug) zwischen Fr. 150'000.– und Fr. 200'000.– und 1,06 Mal höher für Pflichtige mit einem Bruttoein- kommen zwischen Fr. 200'000.– und Fr. 250'000.–; − ist für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen (im Dur und Fr. 3'183.– in Bern) und bei den Unterhaltsbeiträgen für die Pflichtigen mit einem Bruttoein- kommen von weniger als Fr. 50'000.– (Fr. 83.– in Zug und Fr. 102.– in Bern) und zwischen Fr. 50'000.– und
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1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ersatzabgabe" ein. 3. Aufgrund des Resultats des Vernehmlassungsverfahrens – darauf wird später zurückzu- kommen sein – beauftragte die Sicherheitsdirektion das Amt für Feuerschutz, die Thematik unter dem Titel werden, wenn der Er- trag der Ersatzabgabe zweckgebunden vollumfänglich den Feuerwehrbelangen zugute kommen und mithelfen würde, die Feuerwehrleute bestmöglich auszurüsten und sie allen- falls aus der Ersatzabgabe über die Steuererklärung nicht erfasst und müssten von den Gemeinden separat angegangen werden. Dazu kommen wieder- um Solidaritätsüberlegungen: Mit einem eher symbolischen Betrag sollen auch ausländische
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1833.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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diesen Beiträgen nur bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes unterstützt und die Leistun- gen kommen jährlich lediglich rund hundert Haushalten zu gut (durchschnittlich 250 Personen). Zudem fehlt ein werden Familien nur bis zum Ende des ersten Le- bensjahres des Kindes unterstützt und die Leistungen kommen jährlich lediglich rund hundert Haushalten zu gut (durchschnittlich 250 Personen). Zudem fehlt ein Im Bericht und Antrag vom 15. Juni 2010 zur Motion betreffend Ergänzungsleistungen für Ei n- kommensschwache hat sich der Regierungsrat zu den negativen Auswirkungen der Armut auf die Kinder und deren
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1782.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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ein Ende setzen. Mit ihrem Beitritt zum Konkordat verpflichteten sich die Kantone, keine Steuerab- kommen mit Steuerzahlenden mehr abzuschliessen und von einer allfälligen durch Gesetz oder Verordnung e 2009 – noch vor der Abstimmung im Kanton Zürich – auf mindestens 420'000 Franken steuerbares Ein- kommen und mindestens 8.4 Millionen Franken steuerbares Vermögen. Die faktische Verdop- pelung der Mind
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1783.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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ein Ende setzen. Mit ihrem Beitritt zum Konkordat verpflichteten sich die Kantone, keine Steuerab- kommen mit Steuerzahlenden mehr abzuschliessen und von einer allfälligen durch Gesetz oder Verordnung e 2009 – noch vor der Abstimmung im Kanton Zürich – auf mindestens 420'000 Franken steuerbares Ein- kommen und mindestens 8.4 Millionen Franken steuerbares Vermögen. Die faktische Verdop- pelung der Mind
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Kanton Luzern aufgrund der durch das Luzerner Parlament geforderten Abklärungen zum Ergebnis kommen sollte, 1811.2/1812.2 - 13210 Seite 3/6 dass die alleinige Führung der PHZ im Rahmen der Luzerner Alleingang erscheint nach heutigem Wissensstand nicht möglich zu sein, da voraussichtlich aufgrund des kommenden Anerkennungsverfahrens im Rahmen des Hochschulförderungsgesetzes eine pädagogische Hochschule eine
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Kanton Luzern aufgrund der durch das Luzerner Parlament geforderten Abklärungen zum Ergebnis kommen sollte, 1811.2/1812.2 - 13210 Seite 3/6 dass die alleinige Führung der PHZ im Rahmen der Luzerner Alleingang erscheint nach heutigem Wissensstand nicht möglich zu sein, da voraussichtlich aufgrund des kommenden Anerkennungsverfahrens im Rahmen des Hochschulförderungsgesetzes eine pädagogische Hochschule eine
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1825.2 - Antwort des Regierungsrates
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wenig Spielraum" vor kurzem herausgegeben hat und die auch Auslöser dieser In- terpellation war. Sie kommen zum Schluss, dass es dazu keine objektive Antwort gibt. Jede Armutsdefinition beruhe letztlich auf veau. Für die Entlastung des Mittelstandes per 2010 werden nicht die Menschen mit niedrigem Ein- kommen «die Zeche bezahlen müssen», wie die Interpellantin befürchtet. Diese von der gros- sen Mehrheit heute parallel zur allgemeinen Zunahme der Zahl der Seniorinnen und Seni- oren und wird in den kommenden Jahren eher abnehmen. Einflussmöglichkeiten liegen zum Beispiel beim Wohnen im Alter. Für die Abfederung
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2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Leitfahrzeugen ein- gebaut. Fixstationen werden lokal, z.B. in Büroräumlichkeiten eingesetzt. Dazu kommen die Ausrüstungen für die Operateure in den Einsatzleitzentralen. Spezielle Endgeräte dienen der Rechtscharakter dieser Kreditform über drei Jahre hinweg (2012, 2013, 2014) kann offen bleiben. In Frage kommen der Verpflichtungskredit gemäss § 28 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, BGS 611.1) oder der Budgetkredit gsschutz (BABS) und Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Aussicht gestellten Beiträgen in Betracht, kommen die Investitionen auf ca. 12 Mio Franken zu stehen. Diese Kosten liegen im Bereich jener 11.6 Mio
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2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2068.3 Laufnummer 13958 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 21. November 2011 Sehr geehrte Frau P