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2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2192.3 Laufnummer 14290 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 27. Februar 2013 Sehr geehrter He
2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
en kann nach einer gewissen Zeit wieder allein wohnen, einige finden auch eine Stelle. Rückfälle kommen immer wieder vor und meist braucht es auf Dauer den gemeindlichen Sozialdienst, um jeman- den über dem Drogen Forum Zug vermietet. Da die Gemeinden das Lüssihaus zu wesentlichen Teilen finanzieren, kommen sie so indirekt auch für die Kosten der Miete auf und erfüllen damit den gesetzlichen Auftrag. Da erfolgt direkt von der Zugerstrasse. Weitere bauliche Massnahmen, namentlich ein Containerplatz, kommen auch dem Quartier zugute. - Wer im Lüssihaus wohnt, muss nicht besonders auffällig sein. Be- reits
2186.1b - Beilage 1
oder Fan- Choreografien erlassen.  Die Behörden können bei Verstössen gegen die Stadionordnung für kommende Spiele ver- schärfte Auflagen wie die Schliessung einzelner Stadionsektoren, eine Erhöhung des Sicher- Sanktion gegen gewalttätige Fangruppen wird für die Behörden auch die Möglichkeit ge- schaffen, für kommende Spiele zu verfügen, dass für einen bestimmten Sektor (beispielsweise für den Gästesektor) keine
2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
vermerkt, dass die bestehende Raumstruktur sehr gut den betrieblichen Bedürfnissen des KBA entg egen- kommen (Arbeit in kleinen Gruppen, Einzelcoaching, usw.), während ein Ausbau zu Klassen- zimmern kaum machbar
2052.2 - Antwort des Regierungsrates
12). Ein Blick auf die Karte zeigt, dass in sechs der elf Zuger Gemeinden das frei verfügbare Ein- kommen im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch ist. Die übrigen Gemeinden sind deutlich von und Lebensattraktivität im Kanton besonders für den Mittelstand und für Personen mit tieferem Ein- kommen einsetzen muss? Der Regierungsrat teilt diese Meinung grundsätzlich und hat in seiner Strategie 2010–2018
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1 Gesetzliche Grundlagen 8.1.2 Änderung 8.1.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer I.5.) 8.2 Heime 8.2.1 Gesetzliche Grundlagen 8.2.2 Änderung 8.2.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer I.13.) 8.3 Besoldung Gesetzliche Grundlagen 8.3.2 Änderung 8.3.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer I.2. und I.3.) 8.4 Brückenangebote 8.4.1 Gesetzliche Grundlagen 8.4.2 Änderung 8.4.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer I.4 und III Grundlagen 8.5.2 Änderung 8.5.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer I.2.) 8.6 Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung: individuell 8.6.1 Gesetzliche Grundlagen 8.6.2 Änderung 8.6.3 Kommentar (Gesetzesvorlage Ziffer
1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1339.1 (Laufnummer 11733) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUFHEBUNG DES KONKORDATS HOCHSCHULE UND BERUFSBILDUNGSZENTRUM WÄDENSWIL BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 21.
1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
Entscheide begriffen werden, und dass es innerhalb des Richterkolle- giums deswegen zu Spannungen kommen kann. Auf dem Spiel steht die Legitima- tion und das Funktionieren unseres Rechtsstaates, dessen sich auch ein Schutz der Betei- ligten vor Kritik, wodurch eine gütliche Einigung eher zu Stande kommen kann. Das strikte Sitzungs- und Beratungsgeheimnis trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Richter opinions geradezu zu einer „multiplication des recours“ (Pichonnaz/Scyboz in SJZ 98 [2002] S. 377 ff.) kommen dürfte, kann aller- dings nicht gesagt werden. Die Autorität des Richterspruchs und damit die Re
1464.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
smöglichkeiten für Motorfahrzeuge und Fahrräder nur dann in den Genuss eines kantonalen Beitrags kommen können, wenn sie von regionaler Bedeutung sind, dem Umsteigen auf öf- fentliche Verkehrsmittel dienen Nach Abzug der Gemeindebeiträge verbleiben davon netto 17,1 Millionen Franken beim Kanton. Hinzu kommen Kosten für den Tarifverbund (Nettobelastung des Kantons von rund 1,2 Millionen Franken). Zusammen
1356.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorentwurf des Bundesamts für Sozialversicherung für ein Bundesgesetz über Mutterschaftsversicherung kommen nicht vors Parlament. 2. Dezember 1984: Die eidgenössische Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz waren einerseits die Tatsache, dass auch nicht erwerbstätige Mütter in den Genuss von Lohnzahlungen kommen sollten, sowie andererseits die Finanzierung umstritten. Seit Ablehnung der erwähnten Vorlage wurde vorgegangen werden. Faktisch aber ist zweifellos davon auszugehen, dass die der Allgemeinheit zugute kommende Wert- schöpfung bei Mutterschaft mindestens gleich hoch zu gewichten ist wie bei Militär- dienst

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