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2335.1a - Beilage
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sich um zwei übereinanderliegende Einheiten, die an den Rand des bestehen- den Hartplatzes zu liegen kommen und halbgeschossig in den Boden eingelassen werden. Damit wird nicht nur betrieblichen Anliegen Rechnung Bauteile im Bereich der Trennwände, und mit abgekoppeltem Unterlagsbo- den gelöst. Grundsätzlich kommen nur baubiologisch unbe- denkliche Baustoffe zum Einsatz. Damit wird ein gutes Innenraumklima gew . – Als Primärtragwerk sind in Querrichtung Brettschichtholzträger angeordnet. Als Nebentragwerk kommen die Dach- und Decken- elemente längs zum Gebäude zu liegen. Zugleich dienen sie, wie auch die Aussen-
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2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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handelt es sich, wenn zukünftige Mitarbeitende mit wertvollen Gütern oder hohen Geldsummen in Kontakt kommen , Seite 2/10 2346.2 - 14862 für solche verantwortlich zeichnen oder mit schützenswerten Personendaten
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2274.4a - Beilage 1
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allationen. Die Energiekosten wiederum sind abhängig vom Lüftungssystem und der vom Verkehrsauf- kommen abhängigen Betriebsdauer. Die Abschätzung ist zum heutigen Zeitpunkt schwierig, da es hierzu noch jenen Fällen, für welche nicht die generellen Entschädi- gungsansätze des Kantons Zug zur Anwendung kommen (z.B. bei Landwirtschaftsland), klar definierte Schätzungsgutachten in Auftrag gegeben. Die mit der
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2335.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich um zwei übereinanderliegende Einheiten, die an den Rand des bestehenden Hartplatzes zu liegen kommen und halbgeschossig in den Boden eingelassen werden. Damit wird nicht nur betrieblichen Anliegen Rechnung
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2251.02 - Antrag des Büros des Kantonsrates
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Problemen. Sie können dazu Delegationen bestimmen. 5 §§ 24–30 dieser Geschäftsordnung (Kommissionen) kommen für das Büro sinngemäss zur Anwendung. § 8 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten 1 Die P der Regierungsrat oder das Gericht die Vorlage nach dem Eintre- tensentscheid zurückziehen will, kommen Abs. 1 bis 3 sinngemäss zur An- wendung. Sofern die Vorlage nicht mehr eingebracht werden soll, ist Tatsachen, auf das Ergebnis der Schlussabstimmung zurückzukommen ist. Nach der Annahme des Rück- kommensantrages durch zwei Drittel der stimmenden Kommissionsmitglie- der wird das Geschäft nochmals beraten
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2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Während beim Support ohne VRG- Teilrevision im Wesentlichen Fragen zum Login beantwortet werden müssen, kommen bei einer Gutheissung der VRG-Teilrevision auch noch Fragen zur elektronischen Übermittlung von Ein- sichere Weise elektronisch kommunizieren zu können. - Ein moderner Kanton und eine moderne Verwaltung kommen aus staatspolitischen und fi- nanziellen Gründen nicht daran vorbei, diese Kommunikationsmöglichkeiten
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1183.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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vom anrechenbaren Ein- kommen) für die Krankenkassenprämien belastet Haushalte mit kleinen Ein- kommen zu stark. Sie benötigen deutlich mehr finanzielle Unterstützung. Anderseits werden Familien mit zwei
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1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Trägerkantone haben grundsätzlich die gleichen Mitsprache- und Mitwir- kungsrechte. Jedem Träger kommen in allen Organen der Trägerschaft die gleichen Rechte zu. Nur ausnahmsweise sind die finanziellen
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1426.1 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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werden jeweils dem Konto 5030 ("Verschiedene Erträgnisse") der Laufenden Rechnung gutgeschrieben. Sie kommen dem Staatshaushalt als Ganzem zu Gute; eine detaillierte Regelung der Mittelver- wendung besteht parlamentarischen Vorstösse ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der kommenden Totalrevision des Ge- setzes über die Steuern im Strassenverkehr ausgewiesen werden. Deren voraus-
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1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zur Folge. Gerade bei grossen Inves- titionsvorhaben kann es zu zeitlichen Projektverschiebungen kommen und die Exekutive soll die Möglichkeit erhalten, schnell darauf zu reagieren. Diese Bestimmung ist Ausgaben oder tiefere Erträge für den Kanton zur Folge habe, als sie vom Regierungsrat beantragt werden, kommen nur zu Stande, wenn ihr 60 % aller Mitglieder des Kantonsrates zustimmen.» Das Bundesgericht hält Abs. 1 Bst. g erwähnt Kennzahlen, die im öffentlichen Rechnungswesen üblich sind. Der vorstehende Kommentar bei § 22 Abs. 2 Bst. e gilt hier sinn- gemäss auch für die Kennzahlen der Jahresrechnung. 3.4. Vierter