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Strafrecht
Regeste: Art. 33 Abs. 1 HMG, Art. 11 Abs. 1 AWV – Die Strafbehörde hat den Beweis zu erbringen, dass die den an einem Workshop teilnehmenden Ärzten geleistete Entschädigung übermässig ist und daher
Rechtspflege
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts  mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
Datenerhebung im Zusammenhang mit einem Antrag für Betreuungsgutscheine
Regeste: § 5 des Datenschutzgesetzes ; §§ 2 und 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung  und § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung; §
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV –  Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
§ 25 DMSG
Regeste: – Unterschutzstellung von Denkmälern . Der wissenschaftliche Wert gemäss § 25 Abs. 1 lit. a DMSG hängt nicht davon ab, ob ein Gebäude von Anfang an zu diesem Zweck errichtet wurde (Erw. 4
§ 195 Abs. 2 StG
Regeste: – Der  Verkehrswert eines Grundstücks ist nach objektiven Grundsätzen zu ermitteln und entspricht dem Preis , der für ein Grundstück oder eine Liegenschaft nach deren rechtlichen Gegebe
Zivilrechtlicher Wohnsitz
Regeste: Art. 23 Abs. 1 ZGB – Das Rechtsinstitut der  Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der V
Staats- und Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: §§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung – Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren  und im Verwaltungsbeschwerd
Sozialversicherung
Regeste: Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehen

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