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Verwaltungspraxis
Regeste: § 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz – Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentlich
Art. 8 IVG
Regeste: Die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung unterliegt den allgemeinen Anspruchsvoraussetzung gemäss (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Eingliederungswirksamkeit). Die Abgabe
§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
Regeste: Auslegung von § 53 Abs. 2 BO Zug – Eine Auslegung der Bestimmung nach der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Methode ergibt, dass bei Neubauten in der Sonder
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
oder Brüstungen realisiert worden wären. Da im vorliegenden Fall im Bereich der Balkone aber nur Malerarbeiten bewilligt und ausgeführt worden seien, finde die SIA-Norm 358 keine Anwendung. Schliesslich seien entsprechend bewilligt und bisher schon immer so (unfallfrei) genutzt worden seien. Durch die Malerarbeiten habe sich nichts an der ursprünglich bewilligten Situation geändert. Deswegen berufen sich die
Verwaltungspraxis
oder Brüstungen realisiert worden wären. Da im vorliegenden Fall im Bereich der Balkone aber nur Malerarbeiten bewilligt und ausgeführt worden seien, finde die SIA-Norm 358 keine Anwendung. Schliesslich seien entsprechend bewilligt und bisher schon immer so (unfallfrei) genutzt worden seien. Durch die Malerarbeiten habe sich nichts an der ursprünglich bewilligten Situation geändert. Deswegen berufen sich die
Art. 23 Abs. 1 ZGB
Regeste: – Das Rechtsinstitut der  Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der Verhinderung einand
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO – Know-How  als solches ist kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne der genannten Prozessbestimmung, da es kein vom Gesetzgeber anerkanntes Immaterialgut dars
Gerichtspraxis
Regeste: Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis  für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 1 IPRG, Art. II Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 – Sieht eine Schiedsvereinbarung  ein Schiedsgericht mit Sitz ausse
Denkmalschutz
Regeste: § 25 Abs. 1 lit. a DMSG – Nach einer ausführlichen Würdigung eines Gutachtens der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) und eines Gegengutachtens erweist sich das ehemalige Gas

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