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§ 31 Höhen
1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Ist der höchste Punkt de
2016: Verwaltungsgericht
Angefochten ist die Verfügung der Baudirektion, mit welcher diese die Anträge des Beschwerdeführers gemäss Einsprache gegen die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) sowie betreffend den sofortigen Baustopp
2011: Verwaltungsgericht
Baute ausserhalb der Bauzone In Frage steht vorliegend die Dacherhöhung einer bestehenden Weidscheune in der Landwirtschaftszone, die seit 2008 zur Unterbringung von Pferden genutzt wird. Das Amt
2011: Regierungsrat
Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen die Abweisung eines Baugesuchs für den Neubau einer Mobilfunkanlage . Zunächst wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt, da sich die Beschwe
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
2013: Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
§ 22 Vollgeschosse
1 Vollgeschosse sind alle Geschosse von Gebäuden, ausser Unter-, Dach- und Attikageschosse. Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wi
2017: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung
2014: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die Verwaltung, die nach dem eidgenössischen Energiegesetz obligatorische individuelle Heizkostenabrechnung nicht erstelle. Nach Verhandlungen mit der Baudirektio
2018: Regierungsrat
Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab

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