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2005: Regierungsrat
Wenn die Vorinstanz und auch die instruierende Direktion in einem im Wesentlichen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vorverfahren bereits einen  Augenschein durchgeführt haben, konnten sie
2004: Verwaltungsgericht
untersteht.Im Zusammenhang mit dem Umbau des Altersheims Mülimatt in Oberwil wurde u.a. für die Malerarbeiten ein  Submissionsverfahren durchgeführt. Der Bürgerrat der Stadt Zug hat den Zuschlag der C.
2007: Regierungsrat
Gemäss Art. 30 Abs. 1 BV hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Streitsache von einem richtig besetzten, zuständigen, unabhängigen sowie unparteiischen Gericht beurteilt wird. Dieser Anspruch bezie
2010: Regierungsrat
Die Beschwerdeführenden wehrten sich gegen ein vom Gemeinderat Baar (fortan: Vorinstanz) bewilligtes Bauvorhaben für den Umbau und die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses. Gemäss § 28
2006: Regierungsrat
Dieser Entscheid dreht sich um eine in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts mit zwei Mehrfamilienhäusern überbaute Liegenschaft, deren Gebäude im Rahmen einer neuen Arealbe­bauungsbewilligung au
2008: Regierungsrat
Nachbar wehrt sich gegen die Bewilligung für den Bau einer Doppelgarage und machte verschiedene Mängel geltend. Im Entscheid setzte sich der Regierungsrat mit der Frage auseinander, wann ein Bauges
2010: Verwaltungsgericht
Die Behörden sind gehalten,sich mit einem Wiedererwägungsgesuch zu befassen, wenn sich die Umstände seit dem Entscheid wesentlich geändert haben (Änderung des objektiven Rechts oder wenn die Gesuchs
Kanti Rotkreuz als Chance
Der Gemeinderat Risch begrüsst den Entscheid der Regierung, die neue Kantonsschule in Rotkreuz zu realisieren. Für Risch ist dies eine grosse Chance. Der Gemeinderat Risch begrüsst den Entscheid der
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
Wertberichtigungen
werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe

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