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2005: Regierungsrat
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Wenn die Vorinstanz und auch die instruierende Direktion in einem im Wesentlichen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vorverfahren bereits einen Augenschein durchgeführt haben, konnten sie
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2004: Verwaltungsgericht
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untersteht.Im Zusammenhang mit dem Umbau des Altersheims Mülimatt in Oberwil wurde u.a. für die Malerarbeiten ein Submissionsverfahren durchgeführt. Der Bürgerrat der Stadt Zug hat den Zuschlag der C.
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2007: Regierungsrat
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Gemäss Art. 30 Abs. 1 BV hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Streitsache von einem richtig besetzten, zuständigen, unabhängigen sowie unparteiischen Gericht beurteilt wird. Dieser Anspruch bezie
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2010: Regierungsrat
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Die Beschwerdeführenden wehrten sich gegen ein vom Gemeinderat Baar (fortan: Vorinstanz) bewilligtes Bauvorhaben für den Umbau und die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses.
Gemäss § 28
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2006: Regierungsrat
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Dieser Entscheid dreht sich um eine in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts mit zwei Mehrfamilienhäusern überbaute Liegenschaft, deren Gebäude im Rahmen einer neuen Arealbebauungsbewilligung au
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2008: Regierungsrat
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Nachbar wehrt sich gegen die Bewilligung für den Bau einer Doppelgarage und machte verschiedene Mängel geltend. Im Entscheid setzte sich der Regierungsrat mit der Frage auseinander, wann ein Bauges
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2010: Verwaltungsgericht
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Die Behörden sind gehalten,sich mit einem Wiedererwägungsgesuch zu befassen, wenn sich die Umstände seit dem Entscheid wesentlich geändert haben (Änderung des objektiven Rechts oder wenn die Gesuchs
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Kanti Rotkreuz als Chance
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Der Gemeinderat Risch begrüsst den Entscheid der Regierung, die neue Kantonsschule in Rotkreuz zu realisieren. Für Risch ist dies eine grosse Chance. Der Gemeinderat Risch begrüsst den Entscheid der
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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
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Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
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Wertberichtigungen
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werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe