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1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für Fischerei und Jagd stellt zudem den Antrag, einen Korridor nach Westen (Oberweid/Lorzental) und Osten (Baregg/Blegi) statt Richtung Norden zu sichern. Der Gemeinderat Cham, die Natur- und Landschafts geplanten Massnahmen für eine verbesserte Lebensraumvernetzung nach Westen (Oberweid/Lorzental) und nach Osten (Baregg/Blegi) sowie dank einer sorgfältigen Siedlungsplanung der Gemeinde Cham erübrigt sich der Norden über die Autobahn, sondern wie bis anhin Richtung Westen via Oberweid/Lorzental und Richtung Osten via Baregg/Blegi zu suchen. Die kantonsrätliche Raumplanungskommission hat sich unmissverständ- lich
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2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Deutlich werden die Belastungssprünge im System, insbesondere von der Hirzelverbindung zur A3 im Osten und zur A4a in der Agglomeration Zug. 5. Interessenabwägung Für den Kanton Zug sprechen viele Gründe negative Auswirkungen: − Eine Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs auf den Routen Zug Richtung Osten (St. Gallen, Graubünden) ist nicht von der Hand zu weisen. − Mit dem Mehrverkehr verbunden ist eine Teil des Siedlungsgebietes von Steinhau- sen führen (im Westen entlang der Hinterbergstrasse und im Osten im Gebiet Höfen). Ortsunkundige Velofahrende von Zug in Richtung Knonau bzw. Ober- wil/Niederwil und
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2050.1a - Beilage
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direkten Erdgeschoss- zugang haben. – Ein Hundezwinger für ZUPO und die Forstwirtschaft sollte im Osten des Areals realisiert werden. Freiräume Um das schon begrenzte Areal bestmöglich in den Stadtraum zum parkartigen Schleifedamm her und lösen sich zur Stadt hin spielerisch zu Einzelbäumen auf. Von Osten nach Westen nimmt somit nicht nur die Anzahl Bäume zu, sondern auch die Anzahl Pflanzflä- chen, wodurch
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1846.1b - Beilage 2
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t des Kantons Zug SBA im Ziegelmatt-Gebäude. Das Areal liegt im Süden des Stadtzentrums am gegen Osten ansteigenden Hang des Zugerberges und verfügt über Seesicht. Das ehemals industrielle Areal liegt erhaltenswert. Es wird vorgeschlagen, diese abzureissen. Die hangseitig ansteigende Parzelle 2096 im Osten ist, obwohl angrenzend, morphologisch nicht Teil des Theiler-Areals. Von einer Bebauung mit Schulbauten Zufahrt zu diesem Grundstück einzuplanen. (siehe Lageplan) Aufgrund des starken Geländeanstiegs im Osten des Areals ist dort eine Nagelwand oder Böschungsmauer vorzusehen. Die Freilegung der Erdgeschoss
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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Eigentum des Kantons Zug. Das Areal umfasst mit Gebäuden und Freiflächen ca. 11'000 m2. Das im Osten angrenzende, unüberbaute Grundstück GS Nr. 2906 mit ca. 3'500 m2 steht im Ei- gentum der Stadt Zug al der Zone des öffentlichen Interes- ses für Bauten und Anlagen (ÖIB) zugewiesen werden. Das im Osten angrenzende, unüberbaute Grundstück GS Nr. 2906 mit ca. 3'500 m2 steht im Ei- gentum der Stadt Zug mit ihren Sportanlagen. Im nördlichen Teil befindet sich der "Zurlaubenhof" in der Wohnzone W2a. Im Osten stehen verschie- dene Ein- und Zweifamilienhäuser, welche durchwegs im privaten Eigentum sind. Der
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2655.1a - Beilage Projektdukumentation
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angrenzende Übungsgelände. Im Westen zur Lorze hin ist die Gartenterrasse der Cafeteria angeordnet. Im Osten steigt das Gelände relativ steil an, so dass das Unter- und Erdgeschoss des Hauptgebäudes sowie die zwei Obergeschosse und ein Untergeschoss. Es liegt unterhalb eines steil ansteigenden Geländes im Osten und an der Lorze im Westen. Das Gebäude ist flach fundiert. Ge- mäss den geologischen Berichten sollte unterhalb des abfallenden Geländes, ist jedoch zur östlichen Kante des Bestandes um ca. 5.5 m Richtung Osten in den Hang hinein verschoben. Das Trag- werk wird als Scheibenkonstruktion mit einer am westlichen
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Gerichtspraxis
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nördlich und westlich verlaufenden Strassen und südlich von einem Kiosk und Fahrradständern begrenzt, im Osten stösst er an das Haus B., wobei aber ein kleiner Vorplatz zu dessen Eingang nach Willen des Stadtrates
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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nördlich und westlich verlaufenden Strassen und südlich von einem Kiosk und Fahrradständern begrenzt, im Osten stösst er an das Haus B., wobei aber ein kleiner Vorplatz zu dessen Eingang nach Willen des Stadtrates
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Staats- und Verwaltungsrecht
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nördlich und westlich verlaufenden Strassen und südlich von einem Kiosk und Fahrradständern begrenzt, im Osten stösst er an das Haus B., wobei aber ein kleiner Vorplatz zu dessen Eingang nach Willen des Stadtrates
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Geoinformation
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nördlich und westlich verlaufenden Strassen und südlich von einem Kiosk und Fahrradständern begrenzt, im Osten stösst er an das Haus B., wobei aber ein kleiner Vorplatz zu dessen Eingang nach Willen des Stadtrates