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Vormundschaftsrecht
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Regeste:
Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB. Kombinierte Beiratschaft auf eigenes Begehren. Umfang und Grenzen der notwendigen Inventarisierung und
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
§ 32c Abs. 2 PBG - Einigungsgespräche oder Einigungsverhandlungen sind nicht erforderlich, um von einer «Nichteinigung» als Voraussetzung für die Enteignung zu sprechen. Es genügt, wenn ein
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Rechtspflege
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Regeste:
§ 2 BeurkG – Die in § 2 BeurkG enthaltene Verpflichtung, im Kanton Zug Wohnsitz zu nehmen, um als freiberufliche Urkundsperson zugelassen zu werden, kann einen nicht zu rechtfertigenden
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Art. 4 ATSV; Art. 43 Abs. 1 ATSG
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Regeste:
– Geleistete und rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge an im Ausland lebende, unterhaltsberechtigte Ehepartner und Kinder sind bei der Beurteilung der « grossen Härte » als Vorausse
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Art. 80 SchKG; Art. 6 OBG
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Regeste:
– Der Strafbefehl einer Staatsanwaltschaft, mit welchem einer juristischen Person gestützt auf Art. 6 OBG eine Busse auferlegt wurde, stellt einen Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art.
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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Regeste:
§ 6 Abs. 1 Übertrittsreglement; § 23 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG – Die Möglichkeit für eine Repetition der 6. Primarklasse ist eingeschränkt. Der Rektor
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Art. 33 Abs. 4 SchKG
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Regeste:
– Das Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags wird nicht im Rahmen des vom Grundsatz der Kostenlosigkeit beherrschten Beschwerdeverfahrens gemäss Art. 17 f.
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Beschwerdeverfahren
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Regeste:
Art. 33 Abs. 4 SchKG – Das Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags wird nicht im Rahmen des vom Grundsatz der Kostenlosigkeit beherrschten s gemäss Art. 17 f
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Art. 261 Abs. 1 lit. a ZPO
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Regeste:
– Grundbuchsperre, vorläufige Eintragung und Verfügungsverbot . Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs.Aus dem Sachverhalt:
1. Mit Eingabe vom 25. November 2014 beantragte Y. (nachfolg
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Art. 580 ff. ZGB
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Regeste:
– Öffentliches Inventar . Beistandsentschädigungen und Gebühren für Amtshandlungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sind als öffentlich-rechtliche Forderungen zu betrachten und dere