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Art. 8 BV
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Regeste:
- Die Statutenbestimmung einer Korporationsgemeinde, welche die Vererbung des Genossenrechts durch Personen, die nicht durch Geburt, Abstammung oder Adoption Korporationsbürger geworden si
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§ 6 Abs. 1 Übertrittsreglement; § 23 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG
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Regeste:
– Die Möglichkeit für eine Repetition der 6. Primarklasse ist eingeschränkt. Der Rektor, die Rektorin kann in Ausnahmefällen die Repetition der 6. Klasse bewilligen, insbesondere aufgrund
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO – Entschädigung der Auwendungen für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte.Aus den Erwägungen:
(...)
3.1 Unter diesem Titel sind primär die Kosten
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Bürgerrecht
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Regeste:
§ 5 Abs. 1 kant. BüG, § 12 VRG - Die ungenügende Abklärung der Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss kantonalem sgesetz (i.c. Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse) verletzt den Unter
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§ 5 Bürgerrechtsgesetz
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Regeste:
: Bei selbständigen Einbürgerungsgesuchen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen ohne eigenes regelmässiges Einkommen und ohne Vermögen, hat die Einbürgerungsbehörde zu prüfen, ob deren
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§ 26 lit. i der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV, BGS 721.53)
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Regeste:
– Ein Anbieter, der das Hauptangebot nicht vollständig und ohne jede Veränderung von Text und Ausmass ausfüllt und der bei allen Eventual- bzw. per-Positionen keine Einheitspreise einsetzt
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO – Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen (Entnahme einer DNA-Probe, Erstellen eines DNA-Profils, erkennungsdien
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Art. 9 Abs. 1 StPO, Art. 325 StPO
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Regeste:
– Anklagegrundsatz. Eine Einziehung oder die Festsetzung einer Ersatzforderung hängt nicht davon ab, ob sie von der Staatsanwaltschaft beantragt oder begründet worden ist. Vielmehr sind di
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG, § 20 Abs. 1 lit. b StG, § 7 VV StG - Leben zwei Personen in einer 5.5 Zimmer-Wohnung, so kommt ein Unternutzungsabzug ausnahmsweise in Betracht, wenn eines oder m