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§ 30 lit. a, § 156 Abs. 2 StG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG
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Regeste:
– Bei Verzugszinsen auf Steuer- und Nachsteuerschulden handelt es sich um private Schuldzinsen im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG und § 30 lit. a StG. Dies gilt auch für Verzugszinsen
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 58 DBG, § 58 StG, Massgeblichkeitsprinzip – Gemäss Massgeblichkeitsprinzip bildet die Handelsbilanz Ausgangspunkt und Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung (E. 3.3). Werterhelle
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Personalrecht
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Regeste:
Missbräuchlichkeit der Kündigung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und Fehlens von sachlichen Gründen (Erw. 4 und 5). Anspruch auf Treue- und Erfahrungszulage (Erw. 6).Aus dem Sa
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Art. 87 Abs. 1 VZV, § 3 Abs. 1 lit. a, c und e Kommunikationsrichtlinien des Kantons Zug
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Regeste:
Art. 87 Abs. 1 Satz 1 VZV – Ein Fahrzeughalter hat während 12 Monaten Anspruch auf Herausgabe der beim Strassenverkehrsamt deponierten Kontrollschilder.
Art. 87 Abs. 1 Satz 2 VZV, § 3 A
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§ 16 Abs. 1 PolG, Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 36 BV
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Regeste:
§ 16 Abs. 1 PolG – Sachverhaltsüberprüfung anhand von Videomaterial der Polizei – Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers zeigen Aufnahmen, dass sich am 23. Januar 2016 in der Stadt Z
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Verwaltungspraxis
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV – Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
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Art. 428 Abs. 1 StPO; Art. 399 Abs. 3 StPO
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Regeste:
Kostenauflage bei Rückzug der Berufung vor Ablauf der Frist für die Berufungserklärung : Die Partei, welche gegen ein Urteil des Strafgerichts fristgerecht Berufung anmeldet und diese vo
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung – Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsbeschwerd
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§§ 99 und 132 Abs. 1 GG; § 70 Abs. 1 PG
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Regeste:
§§ 99 und 132 Abs. 1 GG – Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einer Gemeinde richten sich nach dem (Gemeinde-)Gesetz und nach dem Dienst- und Besoldungsreglement
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Art. 41 ATSG und Art. 53 AVIG
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Regeste:
– Krankheit kann ein unverschuldetes, zur Wiederherstellung der Frist führendes Hindernis sein, doch muss die Erkrankung derart sein, dass die rechtsuchende Person oder ihre Vertretung