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Missbräuchliche Kündigung, TREZ
Regeste: Missbräuchlichkeit der Kündigung  wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und Fehlens von sachlichen Gründen (Erw. 4 und 5). Anspruch auf Treue- und Erfahrungszulage  (Erw. 6).Aus dem Sa
Art. 10 Abs. 3 lit. e ELG
Regeste: – Die  Anrechenbarkeit eines Unterhaltsbeitrages als anerkannte Ausgabe setzt voraus, dass die Unterhaltsleistung richterlich, behördlich oder vertraglich festgesetzt und betraglich konk
Vollstreckungsrecht
Regeste: Art. 106 ff. ZPO; Art. 85 SchKG – Der Betriebene, der beweist, dass er die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt hat, kann gemäss Art. 85 SchKG beim Gericht des Betreibungsortes jederzeit
Verfahrensrecht
Regeste: § 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt: Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
Bau- und Planungsrecht
Regeste: Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch – Die Zone UeGO gemäss § 27 Abs. 3 BO Risch ist keine  Landwirtschaftszone im Sinne des Raumplanungsrechts, sondern eine  weitere Nutzungszone
Sozialversicherung
Regeste: § 6 EG KVG; § 7 EG KVG; Art. 2 Abs. 2 KVAG; aArt. 12 Abs. 2 KVG – Sachliche Zuständigkeit  für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen i.S.v. Art. 2 Abs. 2 KVAG. Auslegung von § 6 EG KVG (
Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
Regeste: § 168 StG – Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Massgabe des kantonalen Steuergesetzes durch die Gemeinden erhoben. Es verbleibt ihnen kein Raum, wesentliche Elemente wie Steuerpflicht,
Sozialversicherungsrecht
Regeste: Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV – Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe  zu gewähren, wenn die Aufnahm
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis  für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.

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