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Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG
Regeste: – Der  Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB ist weit auszulegen (Erw. 2). Genugtuungszahlungen gelten als Vermögen im Sinne von Art. 404 ZGB und § 8 Abs. 3 VESBV (Erw. 3.2.3).Aus d
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR – Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus de
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV, § 190 Abs. 1 lit. a StG
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV – Prüfungen der Voraussetzungen des Vertrauensschutz es bei einer Bestätigung durch den Sekretär einer Grundstückgewinnsteuer -Kommission (Erw. 4). § 190
Einsicht in Akten eines Aufsichtsbeschwerdeverfahrens
Regeste: § 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt: Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
Art. 239 ZPO, Art. 325 ZPO, Art. 336 ZPO
Regeste: – Entscheide, die nicht schriftlich begründet wurden und nur mit Beschwerde anfechtbar sind, werden mit der Eröffnung vollstreckbar.Aus den Erwägungen: 3. Im Entscheid des Kantonsgeri
Zivilrecht
Regeste: Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf  rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO – Nachehelicher Unterhalt ; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsve
§§ 9 und 10 ÖffG
Regeste: – Der Zugang  zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG  wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Meinungsbildung und
Bürgerrecht
Regeste: Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG – Sofern die Bürgergemeinde  zur Prüfung der Eignung der Einbürgerungswilligen eine Wissensprüfung durchführen will, anlässli
Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV
Regeste: – Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe  zu gewähren, wenn die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkei

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