-
Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG
-
Regeste:
– Der Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB ist weit auszulegen (Erw. 2). Genugtuungszahlungen gelten als Vermögen im Sinne von Art. 404 ZGB und § 8 Abs. 3 VESBV (Erw. 3.2.3).Aus d
-
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
-
Regeste:
Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR – Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus de
-
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV, § 190 Abs. 1 lit. a StG
-
Regeste:
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV – Prüfungen der Voraussetzungen des Vertrauensschutz es bei einer Bestätigung durch den Sekretär einer Grundstückgewinnsteuer -Kommission (Erw. 4). § 190
-
Einsicht in Akten eines Aufsichtsbeschwerdeverfahrens
-
Regeste:
§ 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt:
Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
-
Art. 239 ZPO, Art. 325 ZPO, Art. 336 ZPO
-
Regeste:
– Entscheide, die nicht schriftlich begründet wurden und nur mit Beschwerde anfechtbar sind, werden mit der Eröffnung vollstreckbar.Aus den Erwägungen:
3. Im Entscheid des Kantonsgeri
-
Zivilrecht
-
Regeste:
Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
-
Zivilrechtspflege
-
Regeste:
Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO – Nachehelicher Unterhalt ; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsve
-
§§ 9 und 10 ÖffG
-
Regeste:
– Der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Meinungsbildung und
-
Bürgerrecht
-
Regeste:
Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG – Sofern die Bürgergemeinde zur Prüfung der Eignung der Einbürgerungswilligen eine Wissensprüfung durchführen will, anlässli
-
Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV
-
Regeste:
– Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe zu gewähren, wenn die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkei