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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
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Personalrecht
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Regeste:
§§ 10 und 13 PG – Die ordentliche Kündigung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis bedarf eines sachlichen Grundes, der mit der Anstellung direkt im Zusammenhang stehen und von einer
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Art. 276 ZPO, Art. 274 Abs. 2 ZGB
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Regeste:
– Ein Entzug des Besuchsrechts kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet wird, die Eltern das Besuchsrecht pflichtwidrig aus
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Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB
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Regeste:
– Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsentscheids . Keine Änderung der Obhut(E. 3). Partieller Entzug der elterlichen Sorge bei Uneinigkeit der Eltern über ärztlich empfohlene R
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 127 Abs. 2 BV und § 72 Abs. 2 StG – Die Minimalbesteuerung des Aktienkapitals verstösst im Falle eines Konkurses bzw. im Anschluss an die Genehmigung eines Nachlassvertrages mit Verm
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Vollstreckungsrecht
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Regeste:
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG. – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer
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Art. 8, Art. 59 und Art. 60 AVIG
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Regeste:
– Massgebender Gesichtspunkt für die Teilnahme an Bildungsmassnahmen ist jener der sozialen Üblichkeit unter Berücksichtigung des Alters, der Motivation und der weiteren Lebensumstände.
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Familienrecht
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Regeste:
Art. 172 ff., Art. 273 Abs. 1 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahme
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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
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Regeste:
Art. 29 Abs. 2 BV – Setzt eine Grundstückgewinnsteuer-Kommission einen Landwert vor 25 Jahren gestützt auf Vergleichshandänderungen von vor 25 Jahren fest, hat sie einem Steuerpflichtige
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Familienrecht
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Regeste:
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon