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Gerichtspraxis
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Regeste:
§ 2 BeurkG – Die in § 2 BeurkG enthaltene Verpflichtung, im Kanton Zug Wohnsitz zu nehmen, um als freiberufliche Urkundsperson zugelassen zu werden, kann einen nicht zu rechtfertigenden
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Beschwerdeverfahren
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Regeste:
Art. 67 SchKG, Art 9 u. Art. 135 OR, Art. 13 u. Art. 16 GebV SchKG; Betreibungsbegehren zur Unterbrechung der Verjährung – Wird in derselben Eingabe das Betreibungsbegehren gestellt und sog
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§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
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Regeste:
§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB, § 4 und 21a VRG – Eine Verfügung bzw. ein Entscheid ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt , durch den eine konkrete v
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Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
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Regeste:
– Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehenden Versicherungspflicht dar (Erw. 2.2).
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Medizinische Massnahmen
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Regeste:
Art. 13 IVG, Art. 1 GgV, Ziff. 425 Anhang GgV – Art. 13 IVG gewährt Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Behandlung ihrer Geburtsgebrechen. Soweit Rz. 425.2
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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon
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Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)
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Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
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Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
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Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
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Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
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Beispiel: Aufgabe Nebensteuerdomizil (Verkauf Liegenschaft) und Hauptsteuerdomizil (Wegzug ins Ausland).
Sachverhalt: Die im Kanton Zürich wohnhaften Steuerpflichtigen verkaufen per 31.3.2002 ihre i
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Fremdfinanzierte Kapitalversicherung mit Einmalprämie im Falle der Steuerumgehung
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Bei fremdfinanzierten Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die der Vorsorge dienen (§ 19 Bst. a StG und Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), gilt nach wie vor der Vorbehalt der Steuerumgehung (ASA 50, Seite