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Gerichtspraxis
Regeste: § 2 BeurkG – Die in § 2 BeurkG enthaltene Verpflichtung, im Kanton Zug  Wohnsitz zu nehmen, um als freiberufliche Urkundsperson zugelassen zu werden, kann einen nicht zu rechtfertigenden
Beschwerdeverfahren
Regeste: Art. 67 SchKG, Art 9 u. Art. 135 OR, Art. 13 u. Art. 16 GebV SchKG; Betreibungsbegehren zur Unterbrechung der Verjährung – Wird in derselben Eingabe das Betreibungsbegehren gestellt und sog
§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
Regeste: § 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB, § 4 und 21a VRG – Eine Verfügung  bzw. ein Entscheid ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt , durch den eine konkrete v
Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
Regeste: – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehenden Versicherungspflicht  dar (Erw. 2.2).
Medizinische Massnahmen
Regeste: Art. 13 IVG, Art. 1 GgV,  Ziff. 425 Anhang GgV – Art. 13 IVG gewährt Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Behandlung ihrer Geburtsgebrechen. Soweit Rz. 425.2
Zivilrecht
Regeste: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB – Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-kon
Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)
Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Beispiel: Aufgabe Nebensteuerdomizil (Verkauf Liegenschaft) und Hauptsteuerdomizil (Wegzug ins Ausland). Sachverhalt: Die im Kanton Zürich wohnhaften Steuerpflichtigen verkaufen per 31.3.2002 ihre i
Fremdfinanzierte Kapitalversicherung mit Einmalprämie im Falle der Steuerumgehung
Bei fremdfinanzierten Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die der Vorsorge dienen (§ 19 Bst. a StG und Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), gilt nach wie vor der Vorbehalt der Steuerumgehung (ASA 50, Seite

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