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Einspracheentscheid
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Die kantonale Steuerverwaltung kann alle Steuerfaktoren neu festsetzen. Der ist ein reformatorischer Entscheid, der an die Stelle der Veranlagungsverfügung tritt. Für den Entscheid der Veranlagungsbe
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Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
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Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
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Berechnungsbeispiel 3 - steuerbarer Gewinn
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Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 20'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und
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Liegenschaftserwerb durch Erbgang
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Der Erbe kann den Abzug der Kosten der Instandstellung einer zuvor ererbten Liegenschaft grundsätzlich im Ausmass jener Unterhaltskosten beanspruchen, die vom Erblasser im Zeitpunkt des Erbganges hätt
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Unterstützungsleistung
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Die erfolgt normalerweise in Form von Geld. Ausnahmsweise gelten auch die durch unentgeltliche Gewährung von Kost und Logis verursachten Kosten nach den Ansätzen gemäss Merkblatt N 2 der ESTV über di
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Einlagen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümergemeinschaft
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Beiträge in den Erneuerungs- und Reparaturfonds von Eigentumswohnungen sind abziehbar, sofern reglementarisch und tatsächlich jede andere Verwendung als zur Deckung von Reparatur- und Instandhaltungsk
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Allgemeines zu Anlagekosten und Unterhaltskosten
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Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
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Zuständigkeit und Verfahrensrecht
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Für die Inventaraufnahme ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in welcher die verstorbene Person ihren letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Die Kantonale Steuerverwaltung
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Bewegliches Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Vermischung von abziehbaren und nicht abziehbaren Vermögensverwaltungskosten
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Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass ihm Kosten für die Vermögensverwaltung durch Dritte entstanden sind, oder dass die Tätigkeiten des Dritten aber auch betraglich unausgeschiedene Handlungen u