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Einspracheentscheid
Die kantonale Steuerverwaltung kann alle Steuerfaktoren neu festsetzen. Der ist ein reformatorischer Entscheid, der an die Stelle der Veranlagungsverfügung tritt. Für den Entscheid der Veranlagungsbe
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
Berechnungsbeispiel 3 - steuerbarer Gewinn
Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 20'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und
Liegenschaftserwerb durch Erbgang
Der Erbe kann den Abzug der Kosten der Instandstellung einer zuvor ererbten Liegenschaft grundsätzlich im Ausmass jener Unterhaltskosten beanspruchen, die vom Erblasser im Zeitpunkt des Erbganges hätt
Unterstützungsleistung
Die erfolgt normalerweise in Form von Geld. Ausnahmsweise gelten auch die durch unentgeltliche Gewährung von Kost und Logis verursachten Kosten nach den Ansätzen gemäss Merkblatt N 2 der ESTV über di
Einlagen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümergemeinschaft
Beiträge in den Erneuerungs- und Reparaturfonds von Eigentumswohnungen sind abziehbar, sofern reglementarisch und tatsächlich jede andere Verwendung als zur Deckung von Reparatur- und Instandhaltungsk
Allgemeines zu Anlagekosten und Unterhaltskosten
Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
Zuständigkeit und Verfahrensrecht
Für die Inventaraufnahme ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in welcher die verstorbene Person ihren letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Die Kantonale Steuerverwaltung
Bewegliches Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Vermischung von abziehbaren und nicht abziehbaren Vermögensverwaltungskosten
Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass ihm Kosten für die Vermögensverwaltung durch Dritte entstanden sind, oder dass die Tätigkeiten des Dritten aber auch betraglich unausgeschiedene Handlungen u

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