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Personen, welche das Pflegegeld bezahlen
Das Pflegegeld gehört zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten.
Rückstellungen für betriebliche Umstrukturierungen
Kosten für betriebliche Umstrukturierungen stellen Investitionen für die Zukunft dar. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Ertrag abgelaufener Geschäftsjahre und begründen daher auch kei
Gewerbsmässige Liegenschaftenhändler
Erwirbt der gewerbsmässige Liegenschaftenhändler eine Liegenschaft, baut sie um und veräussert sie ohne zwischenzeitliche Vermietung, so sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem
Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten
Abzugsfähig sind Vermögensverwaltungskosten unter anderem für: die Aufbewahrung von Vermögensgegenständen (Wertpapiere, Wertsachen, Wertschriften) in offenen Depots oder Schrankfächern (Depot-, Sc
Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Kosten ohne Schuldzinsencharakter
sind unter anderem:Aufwendungen zur Schuldentilgung (Amortisation) sind nicht abzugsfähig (§ 32 Bst. c StG und Art. 34 Bst c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
Berechnungsbeispiel 2 - steuerbarer Gewinn
Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 70'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und
Bei unterjähriger Steuerpflicht
ist der Maximalbetrag auf Grund der Dauer der Steuerpflicht entsprechend zu kürzen. Die Kinderdrittbetreuungskosten werden als regelmässig anfallend betrachtet und daher wird für die Satzbestimmung a
Nicht abziehbare Kosten
Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen: wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi

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