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Personen, welche das Pflegegeld bezahlen
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Das Pflegegeld gehört zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten.
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Rückstellungen für betriebliche Umstrukturierungen
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Kosten für betriebliche Umstrukturierungen stellen Investitionen für die Zukunft dar. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Ertrag abgelaufener Geschäftsjahre und begründen daher auch kei
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Gewerbsmässige Liegenschaftenhändler
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Erwirbt der gewerbsmässige Liegenschaftenhändler eine Liegenschaft, baut sie um und veräussert sie ohne zwischenzeitliche Vermietung, so sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem
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Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten
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Abzugsfähig sind Vermögensverwaltungskosten unter anderem für:
die Aufbewahrung von Vermögensgegenständen (Wertpapiere, Wertsachen, Wertschriften) in offenen Depots oder Schrankfächern (Depot-, Sc
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Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Kosten ohne Schuldzinsencharakter
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sind unter anderem:Aufwendungen zur Schuldentilgung (Amortisation) sind nicht abzugsfähig (§ 32 Bst. c StG und Art. 34 Bst c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen
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Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
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Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
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Berechnungsbeispiel 2 - steuerbarer Gewinn
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Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 70'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und
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Bei unterjähriger Steuerpflicht
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ist der Maximalbetrag auf Grund der Dauer der Steuerpflicht entsprechend zu kürzen. Die Kinderdrittbetreuungskosten werden als regelmässig anfallend betrachtet und daher wird für die Satzbestimmung a
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Nicht abziehbare Kosten
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Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen:
wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi