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Personalcomputer
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Unselbständigerwerbende können die teilweisen Anschaffungskosten eines s geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz eines PC für die Berufsausübung oder für die Weiterbildung bzw. Umschulung
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Spesenvergütungen
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Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.
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Besondere Berufskosten vom im Ausland wohnhaften Expatriates
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die notwendigen Kosten für Reisen zwischen dem ausländischen Wohnsitz und der Schweiz;
die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei Beibehaltung einer ständig für den Eigengebrauch zur Verfügung s
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Baugewerbe
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Die Betriebe des Bauhauptgewerbes unterliegen dem Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe.
Unterstellt sind:
Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter
Maurerinnen und Maurer, Strasse
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Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
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Anwaltskosten, die einer steuerpflichtigen Person zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes oder Durchsetzung von Gehaltsforderungen erwachsen, gehören zu den abzugsfähigen Gewinnungskosten.
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Versicherungsprämien AHV-Beiträge
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Die vom Betriebsinhaber bezahlten Prämien für die Berufs- und allenfalls Nichtberufsunfallversicherung der Angestellten sind als Geschäftsaufwand abziehbar. Ebenso abzugsfähiger Geschäftsaufwand sind
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Fahrkosten, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar ist
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Sofern ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht und der steuerpflichtigen Person zugemutet werden kann dieses Verkehrsmittel zu benutzen, können die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. D
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Fahrkosten, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden oder zumutbar ist
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Sofern kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder der steuerpflichtigen Person dessen Benützung nicht zugemutet werden kann, können auch die Kosten für die Benützung des Privatfahrzeuge
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Grundsatz
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Als Expatriates gelten leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsan