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Im Pauschalabzug enthaltende Kosten
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Im Pauschalabzug sind die Kosten des privaten Arbeitszimmers sowie solche für EDV (Hard- und Software), Berufswerkzeug, Berufskleider, Fachliteratur, Beiträge an Berufsverbände usw. enthalten.
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Besondere Berufskosten von Expatriates
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Expatriates-Verordnung des Bundes vom 3. Oktober 2000 (SR 642.118.3)
Änderung der Expatriates-Verordnung vom 9. Januar 2015 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016).
Übergangsbestimmung zur Änderung vo
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Heimarbeit
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Bei kann grundsätzlich nur der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG geltend gemacht werden. Nachgewiesene und begründete Mehrkosten können anstelle dieses Pauscha
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Besondere Berufskosten
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Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte, Spezialistinnen und Spezialisten können zusätzlich zu den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG folgende besondere Berufskosten in Abzu
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Nicht abzugsfähige Kosten
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Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere:
die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland;
die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz;
die Mehra
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Spesen Nebenerwerb
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Bei den zusammengerechneten Einkünften aus Nebenerwerben können die damit verbundenen Unkosten durch eine Pauschale abgegolten werden. Als Nebenerwerb gilt ein Erwerb, der neben einer entgeltlichen Ha
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Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Spesenvergütungen und Spesenreglemente
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Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
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Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
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die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn u
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Arbeitszimmer
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Voraussetzung für einen zusätzlichen Abzug ist, dass der Steuerpflichtige auf die berufliche Benützung eines s in seiner Privatwohnung angewiesen ist. Im Zweifel ist eine Bestätigung des Arbeitgebers