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Im Pauschalabzug enthaltende Kosten
Im Pauschalabzug sind die Kosten des privaten Arbeitszimmers sowie solche für EDV (Hard- und Software), Berufswerkzeug, Berufskleider, Fachliteratur, Beiträge an Berufsverbände usw. enthalten.
Besondere Berufskosten von Expatriates
Expatriates-Verordnung des Bundes vom 3. Oktober 2000 (SR 642.118.3) Änderung der Expatriates-Verordnung vom 9. Januar 2015 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016). Übergangsbestimmung zur Änderung vo
Heimarbeit
Bei kann grundsätzlich nur der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG geltend gemacht werden. Nachgewiesene und begründete Mehrkosten können anstelle dieses Pauscha
Besondere Berufskosten
Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte, Spezialistinnen und Spezialisten können zusätzlich zu den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG folgende besondere Berufskosten in Abzu
Nicht abzugsfähige Kosten
Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere: die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland; die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz; die Mehra
Spesen Nebenerwerb
Bei den zusammengerechneten Einkünften aus Nebenerwerben können die damit verbundenen Unkosten durch eine Pauschale abgegolten werden. Als Nebenerwerb gilt ein Erwerb, der neben einer entgeltlichen Ha
Allgemeines zu Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
Spesenvergütungen und Spesenreglemente
Auslagen, die vom Arbeitgeber vergütet werden (Spesenvergütungen), sind von den Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG zu unterscheiden und werden von diesen auch nicht abgedeckt.Soweit mit den
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn u
Arbeitszimmer
Voraussetzung für einen zusätzlichen Abzug ist, dass der Steuerpflichtige auf die berufliche Benützung eines s in seiner Privatwohnung angewiesen ist. Im Zweifel ist eine Bestätigung des Arbeitgebers

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