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Fahrkosten bei Geschäftsauto
Steht dem Steuerpflichtigen ein Geschäftsauto zur Verfügung, können keine Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort geltend gemacht werden.
Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag
Mittagsentschädigung Im Landesmantelvertrag ist bei auswärtiger Tätigkeit eine Mittagsessensentschädigung vorgesehen. Abzugsberechtigung für auswärtige Verpflegung: bei voller Vergütung
Genehmigte Spesenreglemente
Die Pauschalspesen in den genehmigten Spesenreglementen sind so festgesetzt, dass sie in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Deshalb können daneben die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 St
Fahrkosten im Zusammenhang mit dem Mittagessen am Wohnort
Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt über Mittag können lediglich in der Höhe des Abzuges für auswärtige Verpflegung geltend gemacht werden.
Abzug für Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeldern sind verpflichtet, Stellenbewerbungen nachzuweisen, damit sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Bewerbungskosten sind zum Abzug z
Angemessene Wohnkosten in der Schweiz
Als angemessne Wohnkosten gelten die tatsächlich in der Schweiz bezahlten Mietkosten. Eine der Stellung, Lohnempfängen und der familiären Situation des Expatriates nicht angepasste (zu luxuriöse) Miet
Grundsätzliches zu Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
Kann eine Hauptmahlzeit (Mittag- oder Nachtessen) aus Distanzgründen oder wegen der einzuhaltenden Arbeitszeit nicht zu Hause eingenommen werden und muss deshalb die Verpflegung auswärts erfolgen, so
Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
Geltendmachung der besonderen Berufskosten
Die besonderen Berufskosten können wie folgt geltend gemacht und abgezogen werden: entweder als Pauschalabzug von monatlich Fr. 1'500.–, oder als tatsächliche Kosten, soweit sie nachgewiesen wer
Konkreter Nachweis höherer Kosten
Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs

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