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Fahrkosten bei Geschäftsauto
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Steht dem Steuerpflichtigen ein Geschäftsauto zur Verfügung, können keine Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort geltend gemacht werden.
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Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag
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Mittagsentschädigung Im Landesmantelvertrag ist bei auswärtiger Tätigkeit eine Mittagsessensentschädigung vorgesehen.
Abzugsberechtigung für auswärtige Verpflegung:
bei voller Vergütung
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Genehmigte Spesenreglemente
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Die Pauschalspesen in den genehmigten Spesenreglementen sind so festgesetzt, dass sie in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Deshalb können daneben die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 St
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Fahrkosten im Zusammenhang mit dem Mittagessen am Wohnort
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Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt über Mittag können lediglich in der Höhe des Abzuges für auswärtige Verpflegung geltend gemacht werden.
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Abzug für Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit
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Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeldern sind verpflichtet, Stellenbewerbungen nachzuweisen, damit sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Bewerbungskosten sind zum Abzug z
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Angemessene Wohnkosten in der Schweiz
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Als angemessne Wohnkosten gelten die tatsächlich in der Schweiz bezahlten Mietkosten. Eine der Stellung, Lohnempfängen und der familiären Situation des Expatriates nicht angepasste (zu luxuriöse) Miet
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Grundsätzliches zu Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
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Kann eine Hauptmahlzeit (Mittag- oder Nachtessen) aus Distanzgründen oder wegen der einzuhaltenden Arbeitszeit nicht zu Hause eingenommen werden und muss deshalb die Verpflegung auswärts erfolgen, so
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Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
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Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die
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Geltendmachung der besonderen Berufskosten
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Die besonderen Berufskosten können wie folgt geltend gemacht und abgezogen werden:
entweder als Pauschalabzug von monatlich Fr. 1'500.–, oder
als tatsächliche Kosten, soweit sie nachgewiesen wer
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Konkreter Nachweis höherer Kosten
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Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs