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§ 4 Abs. 2 GSW
Regeste: – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strassengrundstücke Nrn
Art. 6 EMRK, Art. 30 BV, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO RR, § 8 VRG
Regeste: Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 26 Abs. 1 RPG, § 3 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 2 PBG, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO des Regierungsrates
Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 4 Abs. 2 GSW – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strasseng
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: § 4 Abs. 2 GSW – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strasseng
Personalrecht
Regeste: §§ 11 und 12 des Personalgesetzes – öffentliches ; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Dire
§ 24 StG und Art. 26 DBG
Regeste: – Berufskosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn sie mit der gegenwärtigen Berufsausübung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Auch Umschulungs- und Weiterbildungskosten kön
Verwaltungspraxis
Regeste: § 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz – Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentlich
§ 52c Abs. 3 WAG
Regeste: – Die  Regel von § 52c Abs. 3 WAF, wonach eine Listengruppe nur an der Sitzverteilung teilnimmt, wenn ihre Listen wenigstens in einem Wahlkreis mindestens 5 % aller  Parteistimmen des b
Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB
Regeste: . Kombinierte Beiratschaft auf eigenes Begehren. Umfang und Grenzen der notwendigen Inventarisierung und finanziellen Interessenwahrung («mündelsichere Anlagen») durch die Beirätin in Berüc
Zivilrecht
Regeste: Art. 417 OR – Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw.

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