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Art. 23 Abs. 1 ZGB
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Regeste:
– Das Rechtsinstitut der Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der Verhinderung einand
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Art. 81 Abs. 1 SchKG
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Regeste:
– Definitive Rechtsöffnung . Umfang und Bedeutung der Saldoklausel einer genehmigten Scheidungsvereinbarung.Aus den Erwägungen:
3. Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren Entsche
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Art. 276 ZPO, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV
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Regeste:
Art. 276 ZPO, Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 29 Abs. 2 BV – Wird einer Partei die Eingabe der Gegenpartei zur Kenntnisnahme zugestellt, ist mit der Entscheidfällung zuzuwarten, bis angenommen
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Anwaltsrecht
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Regeste:
§ 9 Abs. 3 EG BGFA - Voraussetzungen, unter denen die Berechtigung zur Führung des Titels «Rechtsanwältin» bzw. «Rechtsanwalt» entzogen werden kann.Aus den Erwägungen:
1. Gemäss § 9 Abs.
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 132 StPO – Amtliche Verteidigung im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen g
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Art. 49 Abs. 1 StGB
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Regeste:
Strafzumessung; Bildung einer GesamtstrafeAus den Erwägungen:
[…]
VI. Sanktion
1. Urteil der Vorinstanz und Anträge der Parteien
1.1 Die Vorinstanz bestrafte den Beschuldigten mi
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Rechtspflege
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Regeste:
Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO – Ein Anspruch auf unentgeltliche kann für eine juristische Person ausnahmsweise dann bestehen, wenn ihr einziges Aktivum im Streit liegt und neben ihr au
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Sozialwesen
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Regeste:
Art. 3 Abs. 2 Bst. a ZUG – Beiträge an einen Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung, welche mit einer individuellen Kostenübernahmegarantie (KÜG) gestützt auf § 20 SEG gewährt werden, s
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Rechtspflege
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Regeste:
§ 14 Abs. 1 lit e und h EG BGFA i.V.m. § 14 Abs. 2 EG BGFA – Die Tätigkeit eines Anwalts als Erbschaftsverwalter fällt weder unter das anwaltliche Berufsgeheimnis noch handelt es sich dab
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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Regeste:
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG. – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer