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2003: Verwaltungsgericht
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Planungszone n sind ein Instrument der zuständigen Behörde zur Sicherung der Nutzungsplanung. Privatpersonen ist die Planungsaufgabe nicht übertragen. Das Instrument der Planungszone dient nicht indiv
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2004: Regierungsrat
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Der Gemeinderat hat den Eigentümer eines Seeufergrundstück es dazu angehalten, Boote von seinem Grundstück zu entfernen und einen privaten Teich vom Wasser des Sees zu trennen. Ferner habe der Eigent
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Haftung
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Haftung Beschädigte Medien Behandeln Sie die Medien sorgfältig und kontrollieren Sie diese auf ihre Vollständigkeit. Melden Sie festgestellte Schäden umgehend dem Ausleihpersonal und überlassen Sie
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2006: Verwaltungsgericht
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Eine gegen Flächenbeiträge nach Wasserreglement erhobene Gebühr führte zu einer Einsprache, die der Gemeinderat acht Jahre nach Einreichung abwies. Der Beschwerdeführer machte eine unzulässige
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2002: Regierungsrat
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Richtpläne sind nach Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden verbindlich, nicht jedoch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Falls das Trasse einer neuen Strassen rechtlich gesichert werden s
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2009: Regierungsrat
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Der Ausnützungstransfer findet seine gesetzliche Grundlage in § 19 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 (V PBG; BGS 721.111). Danach ist die Ausnützungsübertragung der vertra
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2005: Regierungsrat
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Wenn die Vorinstanz und auch die instruierende Direktion in einem im Wesentlichen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vorverfahren bereits einen Augenschein durchgeführt haben, konnten sie
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2002: Verwaltungsgericht
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Die Anwendung von Gestaltungsvorschriften darf nicht dazu führen, dass generell für ein bestimmtes Gebiet gewisse Bau- und Zonenvorschriften ausser Kraft gesetzt werden. Insbesondere wollen die Area
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2004: Verwaltungsgericht
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Die erstellten Arealbebauung en können nur mit Rücksicht auf das Ganze geändert werden (§ 29 Abs. 4 PBG). Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Änderung einer Arealbebauungsbewilligung (s
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1997: Verwaltungsgericht
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Bei Verwaltungsgerichtsbeschwerden wegen Lärmbelastung sind all jene beschwerdeberechtigt, die in der Nähe der lärmigen Anlage wohnen, den Lärm deutlich wahrnehmen und dadurch in ihrer Ruhe gestört