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2003: Verwaltungsgericht
Planungszone n sind ein Instrument der zuständigen Behörde zur Sicherung der Nutzungsplanung. Privatpersonen ist die Planungsaufgabe nicht übertragen. Das Instrument der Planungszone dient nicht indiv
2004: Regierungsrat
Der Gemeinderat hat den Eigentümer eines Seeufergrundstück es dazu angehalten, Boote von seinem Grundstück zu entfernen und einen privaten Teich vom Wasser des Sees zu trennen. Ferner habe der Eigent
Haftung
Haftung Beschädigte Medien Behandeln Sie die Medien sorgfältig und kontrollieren Sie diese auf ihre Vollständigkeit. Melden Sie festgestellte Schäden umgehend dem Ausleihpersonal und überlassen Sie
2006: Verwaltungsgericht
Eine gegen  Flächenbeiträge nach  Wasserreglement erhobene Gebühr führte zu einer Einsprache, die der Gemeinderat acht Jahre nach Einreichung abwies. Der Beschwerdeführer machte eine unzulässige
2002: Regierungsrat
Richtpläne  sind nach Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden verbindlich, nicht jedoch für die Grund­eigentümerinnen und Grundeigentümer. Falls das Trasse einer neuen Strassen rechtlich gesichert werden s
2009: Regierungsrat
Der Ausnützungstransfer findet seine gesetzliche Grundlage in § 19 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 (V PBG; BGS 721.111). Danach ist die Ausnützungsübertragung der vertra
2005: Regierungsrat
Wenn die Vorinstanz und auch die instruierende Direktion in einem im Wesentlichen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vorverfahren bereits einen  Augenschein durchgeführt haben, konnten sie
2002: Verwaltungsgericht
Die Anwendung von Gestaltungsvorschriften darf nicht dazu führen, dass generell für ein bestimmtes Gebiet gewisse Bau- und Zonenvorschriften ausser Kraft gesetzt werden. Insbesondere wollen die Area
2004: Verwaltungsgericht
Die erstellten Arealbebauung en können nur mit Rücksicht auf das Ganze geändert werden (§ 29 Abs. 4 PBG). Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur  Änderung einer Arealbebauungsbewilligung (s
1997: Verwaltungsgericht
Bei Verwaltungsgerichtsbeschwerden wegen Lärmbelastung sind all jene beschwerdeberechtigt, die in der Nähe der lärmigen Anlage wohnen, den Lärm deutlich wahrnehmen und dadurch in ihrer Ruhe gestört

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