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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel  (siehe Pkt. 40.2.5
Wertberichtigungen
werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe
Begriffsdefinition Beteiligungen, Beteiligungserträge
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Beispiel 1: Ersatzbeschaffung bei teilweiser Reinvestition
Die Wiederbeschaffungskosten liegen unter dem Veräusserungserlös
Beispiel 2: Ersatzbeschaffung bei teilweiser Reinvestition verbunden mit einer Steuerausscheidung
Wenn der Liegenschaftsort (Betriebsstätteort) und der Hauptsitz nicht identisch ist, muss eine Steuerausscheidung erstellt werden. Bei der Differenz zwischen Anlagekosten (Fr. 3'400'000.–) und Bu
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung
Ermässigungen aufgrund der Patentbox, des F&E-Zusatzabzugs und den Abschreibungen auf aufgedeckten stillen Reserven gemäss § 240a StG sind nur für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber fü
Kürzung Abzugsüberschüsse
Übersteigen die theoretisch möglichen steuerlichen Ermässigungen die Maximalbeschränkung von 70 %, spricht man von einem Abzugsüberschuss. Dieser Abzugsüberschuss kann steuerlich nicht geltend gemacht

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