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1709.06 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
1990 um 7 % angestiegen. Dadurch hat sich die Lohnschere zwischen dem Staatspersonal und der Privatwirtschaft noch weiter akzentuiert. II. Gesteigerte Effizienz der Staatsangestellten Das überproportionale
1759.1 - Motionstext
AG umzuwandeln. Die Alternative Fraktion hatte sich damals im Kantonsrat vehement gegen die Privatisierung und somit gegen die Aufgabe jeglichen Ent- scheidungs-, ja sogar Mitbestimmungsrechts durch den Bevölkerung ist ein Teil des Service public, also defini- tionsgemäss eine öffentliche und keine private Aufgabe. 5. Der Kanton hat als De-Facto-Arbeitgeber eine wichtige soziale Verantwortung gegenüber
1797.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Leistungsabbau oder eine andere Form der Leistungserbringung angebracht wäre (Outsour- cing, Privatisierung usw.). Die Zielrichtung der Motion deckt sich mit den Schwerpunkten des Regierungsrates 2005 Leistungen erbringt (Effektivität) und ob eine andere Form der Leistungserbringung (Outsourcing, Privatisierung usw.) angebracht wäre. Gleichzeitig wird untersucht, ob die Leistungen richtig erbracht werden Leistungsrechnung KLR im Landwirtschaftsamt sinnvoll wäre. b. Verfahrensstand Die Gebühren für privatrechtliche Kontrollen wurden auf den 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 um je Fr. 35.– erhöht. Die Einführung
1795.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stellen zu regeln und zu koordinieren (Ämter, Direktionen, Bund, Gemeinden, Datenschutz, Staatsarchiv, Privaten etc.) Aufgrund der bisherigen Abklärungen stehen folgende Aufgaben im Zentrum der Statistik- Ko
1497.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1497.2 (Laufnummer 12314) POSTULAT VON FRANZ MÜLLER BETREFFEND EINER GEDENKFEIER ZUM 100. JAHRESTAG DER EINWEIHUNG DES DENKMALS IN MORGARTEN (VORLAGE NR. 1497.1 - 12273) BERICHT
1504.2 - Antwort des Regierungsrates
ist. Je nach persönlichen Wertvorstel- lungen kann darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung reicher Steuer- pflichtiger gesehen werden. Andererseits ist diese Besteuerungsordnung in der ischen Schnitt liegen, was umso beachtlicher ist, als der Kanton Zug bei der Besteuerung von Privatpersonen sonst generell eine weit unterdurch- schnittliche Belastung kennt. Trotz aller Bedenken und Einwände Fällen. 2 Bei der Berechnung der nach § 14 Abs. 3 StG massgebenden Steuer können die Kosten für den privaten Liegenschaftsunterhalt und gewöhnliche Vermögensverwaltungskosten für Vermögen mit hieraus fliessenden
1530.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
solche 4 1530.1 - 12367 Wertschätzung ist in nach modernen Grundsätzen geführten Unternehmen der Privatwirtschaft bei sehr guten Rechnungsabschlüssen durchaus üblich. Zu den einzelnen Bestimmungen der beiliegenden belaufen sich auf Fr. 451'920.–. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Kanton und Gebäudeversicherung sowie privaten Spenden verbleiben der Gemeinde Restkosten von Fr. 120'000.–. Die Gemeinde Plasselb 1530.1 - 12367 das Gefälle auf maximal 10 % reduziert werden. Nach Abzug der Bundes- und Kan- tonsbeiträge sowie privaten Spenden verbleiben der Gemeinde, welche 431 Einwoh- ner zählt, Restkosten von Fr. 228'250.–. Die
1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eines durch den Kantonsge- richtspräsidenten erlassenen Fahr- oder Parkierverbots auf privatem Grund (sog. Privatanzeige im Sinn von § 28 Ziff. 2 GOG). Die Erträge aus Bussen und Strafbefehlen beliefen sich Reglement über die Abfallbewirtschaftung22. Dieser Erlass verbie- tet Littering auf öffentlichem und privatem Grund (§ 12) und sieht vor, dass Widerhandlungen gegen Vorschriften des Abfallreglements nach § und -assistenten) erhoben und einkassiert werden, nicht aber beispielsweise von Mitarbei- tenden privater Sicherheitsunternehmungen oder von gemeindlichen Angestellten. Stellen Drit- te Litteringübertretungen
1539.1 - Interpellationstext
folgende Interpellation einge- reicht: Das RAV in Zug wird als einziges RAV in der Schweiz von einem privaten Träger, hier vom VAM Zug geführt. Jährlich wird der Leistungsvertrag mit dem Amt für Wirt- schaft
1554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1554.1 (Laufnummer 12411) ÄNDERUNG DER VERFASSUNG DES KANTONS ZUG (AUFHEBUNG DER BESTIMMUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DES BÜRGERRECHTS) UND ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND ERWERB UND

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