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1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die aber gleichwohl die Unterstützung des Kantons Zug rechtfertigen. Häufig sind dies Vorhaben privater Trägerschaften (meist in angrenzenden Kanto- nen), die Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen
1555.1 - Postulatstext
lädt die Regierung darum ein, eine professionelle Strategieentwick- lung, wie man sie aus der Privatwirtschaft kennt, in Angriff zu nehmen. Gestützt auf eine umfassende Analyse der bisherigen Erfahrungen
1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonalen EL um Fr. 200.-- auf Fr. 3'800.-- erhöhen; - das Erwerbseinkommen bei der kantonalen EL privilegiert anrechnen. Diese Änderungen führen zu jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 550'000.-- bei einem Taggelder). Diese Einkommen müssen schon von Bundesrecht wegen voll angerechnet werden. Eine Privilegierung bei den kantonalen EL wäre ein Anreiz in die völlig falsche Richtung. e. Auszahlung der Ergä
1559.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
Pro- zent erhöht. 3 Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und das nach Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG privilegierte Erwerbseinkommen werden als Einnahmen ange- rechnet. § 8 Ergänzendes Recht Als ergänzendes Recht
1559.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1559.6 Laufnummer 12579 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaft
1559.04 - Ergänzender Antrag des Regierungsrates
Pro- zent erhöht. 3 Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und das nach Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG privilegierte Erwerbseinkommen werden als Einnahmen ange- rechnet. § 8 Ergänzendes Recht Als ergänzendes Recht
1559.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Pro- zent erhöht. 3 Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und das nach Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG privilegierte Erwerbseinkommen werden als Einnahmen ange- rechnet. § 8 Ergänzendes Recht Als ergänzendes Recht
1732.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zwischenergebnis vor- geschlagen. Gegen die Aufnahme in den kantonalen Richtplan spricht ein privatrechtlicher Ver- trag aus dem Jahre 2002 zwischen der KIBAG (Abbauunternehmung), der Pro Natura und der Baudirektion. Sofern der Kantonsrat Bethlehem Süd aufnimmt, werden die Organisationen an ihrem privatrechtlichen Vertrag von 2002 mit der KI- BAG AG festhalten. Dann wird auch die Arrondierung in Bethlehem (Hochbauamt / Tiefbauamt) sollen soweit möglich Recyclingbaustoffe verwendet werden. Auch in der Privatwirtschaft sind vermehrte Anstrengungen zum Absatz von Recyclingmaterial festzustellen. Aufgrund dieser
1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angebiet wird über eine neue Quartierstrasse ab der Zugerstrasse erschlossen; die bestehende Privatstrasse wird für Personenwagen abgesperrt. Der Kanton hat die Vorprüfung des Bebauungsplans am 21. November
1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
verschiedene Programme für vorübergehende Be- schäftigung) angeht, ist der Auftrag per Gesetz an den privaten Verein delegiert. Damit wäre eine Integration nur mit einer Gesetzesänderung möglich. Bezüglich

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