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1677.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
3. Leistungsvereinbarungen Mit Leistungsvereinbarungen werden öffentliche Aufgaben vom Kanton an private Dritten über- tragen. Die Finanzkontrolle macht darauf aufmerksam, dass dieser Bereich besonders
1701.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
trägt in der Regel 20 % der Kos- ten. Dies können Gemeinden, Korporationen, Schützenvereine oder Privatpersonen sein. - Bei der Kostentragung der Zustandsstörer ist zu berücksichtigen, welchen Nutzen (Ent- Kostenteilers sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Der Verhaltensstörer (Schützenverein für private Schiessen; Gemeinde für obligatorische Schiessen) muss nach heutiger Praxis in der Regel 80 % der [Fr] Total 2008 - 2017 [Fr] 0 0 0 960'000 1'020'000 1'980'000 0 0 0 Gemeinden/ Schützen- vereine/ Private 2008 - 2012 [Fr] 2012 - 2017 [Fr] Total 2008 - 2017 [Fr] 800'000 0 0 0 0 400'000 200'000 600'000
1701.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
einem Gesuch um einver- nehmliche private Schuldenbereinigung zu bejahen. Es muss jedoch nicht notwendigerweise bereits ein Konkursverfahren eröffnet oder der Privatkonkurs erklärt sein. Hier setzt nun der bewusst sein, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits dann vorliegt, wenn ein Schützenverein oder eine Privatperson weder über flüssige Mittel verfügt, fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, noch über den erfo Schützenverein und Grundeigen- tümerinnen bzw. Grundeigentümern. Kann nun ein Schützenverein oder ein Privater seinen Kostenanteil nicht tragen, entstehen Ausfallkosten. Diese Ausfallkosten hat der Kanton zu
1701.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
künstliche Kugelfangsysteme haben die Gemeinden die Kosten zu tragen, während die Schiessvereine und die privaten Grundeigentümer für Bodensanierungen im Umfeld des Kugelfangs aufzukommen haben. Der Regierungsrat
1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Personalquotient be- läuft sich heute in der Bundesverwaltung auf 1.7, in vielen Unternehmen der Privatwirtschaft auf 1.1, d.h. 1.1 Personalfachleute betreuen 100 Mitarbeitende des Unternehmens. Die Zuger versetzt werden, die zusätzlichen Aufgaben und die immer steigenden Qualitätsansprüche des BAFU und privater Bauherren erfüllen zu können. Es soll ab 1. Januar 2009 eine neue Projektleiterstelle (90%) aus der vom Kantonsrat am 16. Dezember 2004 beschlossenen Übertragung der Vermessungsnachführung an Private (Gesetz betreffend die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug, Änderung
1709.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Lohn-Ausschüttung im Basisbereich empfunden werden. - Für die Gemeinden und die Arbeitgebenden der Privatwirtschaft reduziert sich der Druck auf Lohnanpassungen. Ein gewisser Anpassungsbedarf bleibt jedoch bestehen
1709.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zwischen Privatwirtschaft und Kanton immer weiter geöffnet. Diese Entwicklung spitzt sich beim höheren Kader zu; beim Topkader nimmt sie ein bedeutendes Ausmass zu Gunsten der Privatwirtschaft an. Nachdem dem Kader in der berufli- chen Vorsorge annähernd gleichwertig attraktive Angebote wie in der Privatwirtschaft zu unter- breiten, musste man in den letzten Jahren zahlreiche Absagen ausgewiesener Kandidatinnen
1826.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
informiert, dass es bei dieser Feier darum gehe, ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern und für die privaten Initiati- ven zu danken. Dies würde von den Ehrenamtlichen sehr geschätzt und sei auch für den Kan-
1579.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
finanziellen Anreize weit grösser als staatliche Subventionen, um energietechni- sche Neuerungen privat vorzukehren. Dieselbe Überlegung ist auch in den Regierungsratsbe- schluss vom 11. Juni 2002 betreffend syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen. Ob private oder öffentliche Gebäude, die Petition der Grünliberalen Partei Kanton Zug verlangt gleicherweise zuzumuten, weil nach jeweiliger gemeindlicher Bauord- nung häufig ein Ausnützungszuschlag winkt. Der private Sondervorteil erhält damit einen Aus- gleich zugunsten der Öffentlichkeit, die von geringeren Lu
1579.2a - Beilage
im Energie- und Klimahaushalt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass auch im Kleinen, in jedem Privathaushalt und in jedem Betrieb ein Spielraum da ist, um Massnahmen umzusetzen. Das Leitbild bleibt beständig Kanton mit Leistungsauftrag beigezogenen Institutionen verhältnismässig beschränkt; b) gegenüber Privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaf- ten mit gesetzlichen Bestimmungen dem Gewerbe und der Immobilienbranche ein, um diese Kreise der Wirtschaft - einge- schlossen die privaten Hauseigentümerverbände - für eine bessere und möglichst CO2-neutrale Energieverwendung zu gewinnen

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