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1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Netz von Privatpraxen sowie der stationären Versorgung durch die Spitäler, Alters- und Pflegeheime und die weiteren Institutionen. Um das ambulante Versorgungsnetz durch ärztliche Privatpraxen und namentlich § 22 Privatapotheke Gemäss dem heutigen § 23 Abs. 1 GesG 1970 können Ärztinnen und Ärzte, Tierärz- tinnen und Tierärzte sowie Spitäler mit Bewilligung der Gesundheitsdirektion eine Privatapotheke führen Betriebsbewilligung ist immer dann erforderlich, wenn medizinische Verrichtungen nicht im Rahmen einer Privatpraxis vorgenommen oder wenn stationäre Betten betrieben werden. Damit das Gesundheitswesen für die
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1625.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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g wurden anschliessend noch verschiedene kleinere Anpassungen der neuen FFF vorgenommen. Von Privatpersonen gingen insgesamt 3 Stellungnahmen ein, die sich gegen die Aufnahme einzelner Parzellen richteten
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1645.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erheblich teurer. Weiter sei es fragwürdig, eine hoheitliche Tätigkeit zu liberalisieren bzw. zu privatisieren in einer Zeit, in wel- cher über enorme künftige Defizite in der Staatsrechnung und in den Ge g freiberuflicher Notarinnen und Notare aus anderer Tätig- keit bleibt davon unberührt. Die privatrechtliche Haftung ist nicht abschliessend sach- logisch begründet. Der Bundesgesetzgeber hat die Kantone öffentlich-rechtliche Amtspflicht der Notarin oder des Notars verstanden, welche bei einer analogen privatrechtlichen Betrachtungsweise als die Pflicht zur richtigen Vertragserfüllung zu qualifizieren wäre. Weil
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1646.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Siedlungsgebiete und deren Schutz vor Immissionen 4. Vernetzen: Vernetzung von öffentlichem und privatem Verkehr auf optimal angelegten Ver- kehrsträgern. Stichwort Vernetzen: Die Tangente Zug/Baar darf Bauvorhaben erster Priorität aus dem kantonalen Richtplan. Mehrere aufeinander abgestimmte Projekte des privaten und öffentlichen Verkehrs dienen dazu, das bestehende Netz gezielt auszubauen. Damit das Gesamt
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1645.2 - Antrag des Regierungsrates
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vereinbaren sind, es sei denn, diese Verurteilung erscheine nicht mehr im Strafregisterauszug für Privatpersonen und d) es dürfen gegen sie keine Verlustscheine bestehen. 2 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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1643.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Massnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern; d) die Bauherrschaft privater, gemeindlicher oder kantonaler Vorhaben für die Verlegung oder die Renaturierung privater Gewässer; e) der Kanton für die übrigen Massnahmen an öffentlichen Gewässern sowie an privaten Gewässern ausserhalb der Bauzonen; f) die Gemeinden für die übrigenMassnahmen an privaten Gewässern inner- halb der Bauzonen. § 17a (neu) Un kontrolliert: a) vom Kanton an öffentlichen Gewässern sowie an privaten Gewässern ausserhalb der Bauzonen; b) von den Gemeinden an privaten Gewässern innerhalb der Bauzonen. § 19 Abs. 2 und 3 2 Die Ren
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1643.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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Massnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern; d) die Bauherrschaft privater, gemeindlicher oder kantonaler Vorhaben für die Verlegung oder die Renaturierung privater Gewässer; e) der Kanton für die übrigen Massnahmen an öffentlichen Gewässern sowie an privaten Gewässern ausserhalb der Bauzonen; f) die Gemeinden für die übrigenMassnahmen an privaten Gewässern inner- halb der Bauzonen. § 17a (neu) Un kontrolliert: a) vom Kanton an öffentlichen Gewässern sowie an privaten Gewässern ausserhalb der Bauzonen; b) von den Gemeinden an privaten Gewässern innerhalb der Bauzonen. § 19 Abs. 2 und 3 2 Die Ren
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1786.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1786.1 Laufnummer 13013 Kleine Anfrage der Alternativen Fraktion betreffend Scheineinwohnerinnen und Scheineinwohnern Antwort des Regierungsrates vom 24. Februar 2009 Am 30. Januar 2009 re
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1790.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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che hat ergeben, dass er in verschiedenen Verwaltungsräten vertreten ist, jedoch nicht in einem privaten Geldinstitut. Somit sind keine Unvereinbarkeits-Gründe gemäss § 34 des Gesetzes über die Zuger
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1808.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zeitpunkt führte zweifellos zu wesentlich höheren Kosten und zu gravierenderen Un- annehmlichkeiten für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Bereich der mit einem Bauverbot belegten Tunneleinfahrten