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1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
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Steuergesetz Änderung vom 29. Mai 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bi
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1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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finanziellen Anreize weit grösser als staatliche Subventionen, um energietechni- sche Neuerungen privat vorzukehren. Dieselbe Überlegung ist auch in den Regierungsratsbe- schluss vom 11. Juni 2002 betreffend syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen. Ob private oder öffentliche Gebäude, die Petition der Grünliberalen Partei Kanton Zug verlangt gleicherweise zuzumuten, weil nach jeweiliger gemeindlicher Bauord- nung häufig ein Ausnützungszuschlag winkt. Der private Sondervorteil erhält damit einen Aus- gleich zugunsten der Öffentlichkeit, die von geringeren Lu
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1588.2a - Beilage
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im Energie- und Klimahaushalt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass auch im Kleinen, in jedem Privathaushalt und in jedem Betrieb ein Spielraum da ist, um Massnahmen umzusetzen. Das Leitbild bleibt beständig Kanton mit Leistungsauftrag beigezogenen Institutionen verhältnismässig beschränkt; b) gegenüber Privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaf- ten mit gesetzlichen Bestimmungen dem Gewerbe und der Immobilienbranche ein, um diese Kreise der Wirtschaft - einge- schlossen die privaten Hauseigentümerverbände - für eine bessere und möglichst CO2-neutrale Energieverwendung zu gewinnen
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1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in Zug (GS Nr. 1228, 2'134 m2) gehört dem Kanton Zug. Die Liegenschaft wird im Norden durch die private Liegen- schaft GS Nr. 1229, im Osten durch die Kirchenstrasse, im Süden durch die Zuger- bergstrasse (ca. 400 m2) während der Umbauphase (ca. ein Jahr) ist noch offen. Sollten für die Mu- seumslager private Räumlichkeiten beansprucht werden, müsste gemäss Mietverträ- gen im Zeughaus mindestens mit folgenden
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1637.2 - Antwort des Regierungsrates
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tion und der Fachstelle Alter der Stadt Zug, setzt sich für die Vernetzung von öffentlichen und privaten Ak- teurinnen und Akteuren sowie Organisationen im Kanton Zug ein, die sich mit Altersfragen be-
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1638.1 - Antwort des Regierungsrates
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desrates Stellung genommen. In diesen Vernehmlassungen begrüsste er die Abschaffung der Privilegierung des Privathandels sowie das Verbot des anonymen Waffenverkaufs. Er befür- wortete die generelle Waffe
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1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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oftmals unmöglich ist, Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen. Des Weiteren gibt es immer mehr private Einbruch- alarmanlagen, die zusätzlich das Kriterium "Brand" übermitteln können und vom AFS nicht Alarme werden nicht auf die kantonale Alarmstelle bei der Zuger Poli- zei übermittelt, sondern an private Alarmzentralen. Diese benachrichtigen dann die Einsatzleit- zentrale der Zuger Polizei, die ein unterstellen. Anders verhalte es sich jedoch bei Cheminéeanlagen, da diese von Ofenbauern oder von Privaten frei konzipiert und erstellt werden könnten. Bei der Aufgabe der Bewilligungspflicht von Zentra
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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Handelsrecht 11 19 Wertpapierrecht 1 – Immaterialgüterrecht 4 2 unlauterer Wettbewerb 1 2 Privatversicherungsrecht 8 5 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 20 18 übrige Rechtsgebiete 1 – Total 369 369 d) e 3 2 Gesellschafts- und Handelsrecht 3 1 Wertpapierrecht – – unlauterer Wettbewerb – – Privatversicherungsrecht 1 3 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht – 2 andere Rechtsgebiete 1 2 Total 42 50 d) Die Handlungen gegen das Vermögen 478 501 strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- und Privatbereich 22 17 Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit 182 169 strafbare Handlungen gegen die sexuelle
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1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ersenkung für die juristischen Perso- nen und der Übergang zu einem Proportionalsatz bei den privilegierten Gesellschaften mit einer Ertragsreduktion von rund 23.8 Mio. Franken aus. - Im Jahr 2011 wird etwas weniger hoch sein als in den starken Jahren 2004 bis 2007. In vielen Ländern könnte auch der private Konsum tendenziell abnehmen, insbesondere weil die steigenden Rohstoffpreise die Einkommen belasten tion 33). Position 43 Entgelte: Entgelte sind Gebühren für Amtshandlungen, Rückerstattungen von Privaten und Institutionen sowie Bussen. Die ebenfalls hier verbuchten Eigenleistungen des Kantons für I
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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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verschiedene Programme für vorübergehende Be- schäftigung) angeht, ist der Auftrag per Gesetz an den privaten Verein delegiert. Damit wäre eine Integration nur mit einer Gesetzesänderung möglich. Bezüglich