Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

3902 Inhalte gefunden
2596.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
öffentliche Mitwirkung Die Richtplananpassung zu den Wanderwegen wurde kontrovers diskutiert. Von Privatpers o- nen gingen keine Anträge ein. Kritische Stimmen weisen immer wieder darauf hin, dass Wan- dern
2589.1 - Antwort des Regierungsrats
als öffentliche Beschaf- fung nichts. Es handelt sich dabei um eine Form des vertraglichen Public Private Partnership (PPP), die den beschaffungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt (vgl. Gal- li/Moser/L Situation anders aus, wenn der Kanton ein bestehendes Ge- bäude (mit allgemeinem Wohnzweck) von einer privaten natürlichen oder juristischen Person für die Unterbringung von Asylsuchenden mieten kann. Ein solcher
2598.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ne (Anzahl Mitarbeitende je Vorgesetzte) ist im Schulwesen in aller Regel grösser als in einem privaten Betrieb. Das reduziert die Führungs- und Beurteilungsfunktion – auch aus Kosten- gründen – auf ein
2598.1 - Motionstext
finanziellen Leistung s- fähigkeit des Staates und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Privatwirtschaft g e- hören solche Automatismen weitestgehend der Vergangenheit an. Diese Motion visiert eine
2600.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2600.1 Laufnummer 15124 Motion von Kurt Balmer, Heini Schmid, Manuel Brandenberg, Thomas Lötscher und Anastas Odermatt betreffend Beseitigung der institutionellen Mängel bei der Staatsanwa
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für eine breite Nu t- zung zur Verfügung gestellt. Für die Veröffentlichung von Daten, die aus privatwirtschaf tlicher Tätigkeit anfallen, besteht allerdings auf Bundesebene noch keine Rechtsgrundlage, we der Grundeigentümerschaften (oder anderer privatrechtlich Berechtigter) gestützt auf das Bun- deszivilrecht. Anhand des Interesses der bzw. des privatrechtlich Berechtigten, das örtlich, zeitlich und persönlich Schranken der Rechtsordnung» nach Belie- ben über eine Sache verfügen. Die Schranken können privatrechtlicher oder öffentlich- rechtlicher Natur sein. Eine räumliche Abgrenzung der Nutzungsbefugnisse ergibt
2602.3 - Bericht und Antrag der Kommission
tz. Für den Anspruchsberechtig- ten ist das besser, als wenn er die Ausgleichszahlung von einem Privaten eintreiben müsste. Ein Kommissionsglied wollte dies im Kommissionsbericht so festgehalten haben
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Öffentlichkeit (Art. 16 Abs. 2 lit. a GlG); berät es Behörden und Private (lit. b); führt es Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahmen (lit. c); kann es sich an Projekten von in Bund, Kantonen und Gemeinden (zweiter bis vierter Abschnitt). Der Bund kann öffentlichen oder privaten Institutionen, die Pro- gramme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben Finanzhilfen gewähren und auch selbst Programme durchführen (Art. 14 Abs. 1 GlG). Auch kann der Bund privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für die Beratung und die Informat i- on von Frauen im Erwerbsleben
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
versichert, dass mit dem Begriff «Fonds» nicht der Lotteriefonds gemeint sein, sondern andere, vor allem private Fonds, die wünschten, Massnahmen im Bereich der Gleichstellung finanziell zu unterstützen. Solche
2605.1 - Motionstext
können im Amtsblatt oder auf der Internetseite einer Gemeinde veröf- fentlicht werden. Daten von Privatpersonen sind dabei zu anonymisieren. 5 Sind Protokolle oder Akten im Amtsblatt oder auf der Internetseite

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch