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1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
durch die Kassen diskutiert. Dies im Gegenzug zur generellen Sub- ventionspflicht der Kantone für private Trägerschaften (vgl. dazu die Botschaft des Bun- desrates vom 18. September 2000). 3.4 In wieweit
1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sation quasi staatlich zu veranlassen macht kaum Sinn. Eine private Lösung liesse sich nur dann sinnvoll diskutieren, wenn auf Grund privaten Engagements zusätzli- che – auch personelle – Ressourcen mobilisiert lediglich zwei frei praktizierende Kinder- und Jugendpsychia- terinnen im Kanton tätig, die aus privaten Gründen nicht zu 100 % berufstätig waren. Neuaufnahmen sind dadurch nur in wenigen Fällen möglich
1074.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Aufgabe neu selber wahr. Die Möglichkeit, die zukünftigen ambulanten psychiatrischen Dienste von einer privaten Trägerschaft zu führen, wurde geprüft und mit möglichen Trägerorganisationen erörtert. Dabei zeigte
1076.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
Tätigkeit zusätzlich aus: a) Beiträgen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaf- ten und Stiftungen sowie von Privatpersonen b) Einnahmen aus dem Museumsbetrieb 2 Die Stiftung bemüht sich
1076.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Tätigkeit zusätzlich aus: a) Beiträgen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaf- ten und Stiftungen sowie von Privatpersonen b) Einnahmen aus dem Museumsbetrieb 2 Die Stiftung bemüht sich
1076.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
Tätigkeit zusätzlich aus: a) Beiträgen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaf- ten und Stiftungen sowie von Privatpersonen b) Einnahmen aus dem Museumsbetrieb 2 Die Stiftung bemüht sich
1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Museums nicht beeinträchtigt werden. Die Stiftung wird sich auch weiterhin um Zuwendungen von Privatpersonen zu bemühen haben. Solche Drittmittel dienen vor allem der Qualitätssteigerung. Artikel 6 entspricht
1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1083.3 (Laufnummer 11180) ARCHIVGESETZ BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 31. JULI 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommis
1076.03 - Antrag des Regierungsrates
Tätigkeit zusätzlich aus: a) Beiträgen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaf- ten und Stiftungen sowie von Privatpersonen b) Einnahmen aus dem Museumsbetrieb 2 Die Stiftung bemüht sich
1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
die weitere Verwendung der Informationen, verfügen. § 18 Einsichtsrecht in privates Archivgut 1 Das Einsichtsrecht in privates Archivgut, welches das Archiv durch Schenkungen oder durch Depotverträge mit Beschränkungen nach Ablauf der Schutzfrist Das Archiv kann bei schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen nach Ablauf der ordentlichen oder der verlängerten Schutzfrist die Einsicht- nahme für erteilen oder ihnen Einsicht in das Archivgut gewähren, wenn keine schutzwürdigen öf- fentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Im Zweifelsfall werden das abliefernde Organ und die betroffene Person

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