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2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lassen. Es zeigte sich, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft oder eine öffentlich -rechtliche Anstalt am besten geeignet sind. Beim Vergleich der privatrechtlichen Aktiengesellschaft mit der öff in einer privatrechtlichen AG nicht möglich ist, sind diese von der übernehmenden Betriebsgesellschaft unter Berücksichti- gung des Grundsatzes der inhaltlichen Kontinuität als privatrechtliche Arbeitsverträge stationären Leistungserbringer sind für das Konkordatsgebiet die PK Zugersee und die Clienia Privatklinik Littenheid. Die langjährige Zusammenarbeit mit diesen beiden Klin i- ken ist sehr gut, und beide
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2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2607.5 Laufnummer 15287 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat) vom 17. März 20
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581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tung Fr. 53'788.90 A.4 Bei Planung, Bau und Baukostenabrechnung ergaben sich folgende Fragen: Privatrecht - Wann, warum, von wem wurden welche Bestellungsänderungen veranlasst? - Welche Bestellungsänderungen
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686.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dritter waren im Kreditantrag nicht vorgesehen. Es handelte sich um Anteile der Gemeinde Oberägeri und Privater an gemeinsamen Arbeiten. 6.3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des Kantons Fr. 100'000.00 Fr. 70'197.65 Projekt, Bauleitung, NK Fr. 130'000.00 Fr. 84'955.55 Rückvergütung Privater Fr. - 47'508.15 Total Fr. 1'510'000.00 Fr. 1'073'228.15 Mwst. und Teuerung Fr. 150.95 Total Kredit n. Die äusserst tiefe Arbeits- vergabe führte zu weiteren Minderaufwendungen. Die Rückvergütung Privater ist mit Arbeiten der vom Kanton beauftragten Unterneh- mung begründet. Der Gemeindeanteil wurde
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707.5 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dritter waren im Kreditantrag nicht vorgesehen. Es handelte sich um Anteile der Gemeinde Oberägeri und Privater an gemeinsamen Arbeiten. 6.3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des Kantons Fr. 100'000.00 Fr. 70'197.65 Projekt, Bauleitung, NK Fr. 130'000.00 Fr. 84'955.55 Rückvergütung Privater Fr. - 47'508.15 Total Fr. 1'510'000.00 Fr. 1'073'228.15 Mwst. und Teuerung Fr. 150.95 Total Kredit n. Die äusserst tiefe Arbeits- vergabe führte zu weiteren Minderaufwendungen. Die Rückvergütung Privater ist mit Arbeiten der vom Kanton beauftragten Unterneh- mung begründet. Der Gemeindeanteil wurde
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933.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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10737 3 Die öffentliche Schifffahrt auf dem Ägerisee soll zudem in Zukunft auf eine selbst- ständige private Gesellschaft analog der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee (SGZ) übertragen werden. Eine solche
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948.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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PricewaterhouseCoopers werde festgestellt, dass das Vermessungsamt effizient arbeite und eine Privatisierung einzig mit ordnungspolitischen Argumenten begründet werden könne. Diese Argumente vermochten Regierungsrätin Brigitte Profos warnte nochmals eindringlich vor dem im Falle einer vollständigen Privatisierung zu erwartenden Verlust von 'know how' beim Vermes- sungsamt. Dieses 'know how' sei für die Ausübung profitiert ebenfalls unter anderem auch dadurch, dass ein Teil der Aufgaben des Vermessungsamtes an eine Private Unternehmung vergeben wird. Die Kosten für die laufende Nachführung von Veränderungen die Grundstücke
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948.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
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158 Datenabgabe Die Daten der amtlichen Vermessung sind öffentlich und können für öffentliche und private Zwecke abgegeben werden. § 159 Pflichten der Grundeigentümer Die Grundeigentümer a) haben ihre G
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948.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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158 Datenabgabe Die Daten der amtlichen Vermessung sind öffentlich und können für öffentliche und private Zwecke abgegeben werden. § 159 Pflichten der Grundeigentümer Die Grundeigentümer a) haben ihre G
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948.04 - Antrag des Regierungsrates
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158 Datenabgabe Die Daten der amtlichen Vermessung sind öffentlich und können für öffentliche und private Zwecke abgegeben werden. § 159 Pflichten der Grundeigentümer Die Grundeigentümer a) haben ihre G