Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

3902 Inhalte gefunden
2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Richtplan belassen. Die Gemeinde Cham fordert gleiches für die 2. Etappe des Tobelbaches in Cham. Private wün- schen einen Verzicht auf die Renaturierung des Drälikerbaches in Hünenberg, während die Gemeinde geht um eine langfristige Trasseefreihaltung. Auch die Gemeinde Baar, verschiedene Verbände und Private widersetzen sich der Streichung. Die Gemeinde verweist auf die grossen Verdichtungsgebiete zwischen Richtplananpassungen zu äussern, wurde von Parteien, Gemeinden, Organisationen und Vereinen sowie Privaten rege genutzt: über 50 Stellungnah- men wurden eingereicht. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden
615.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dritter waren im Kreditantrag nicht vorgesehen. Es handelte sich um Anteile der Gemeinde Oberägeri und Privater an gemeinsamen Arbeiten. 6.3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des Kantons Fr. 100'000.00 Fr. 70'197.65 Projekt, Bauleitung, NK Fr. 130'000.00 Fr. 84'955.55 Rückvergütung Privater Fr. - 47'508.15 Total Fr. 1'510'000.00 Fr. 1'073'228.15 Mwst. und Teuerung Fr. 150.95 Total Kredit n. Die äusserst tiefe Arbeits- vergabe führte zu weiteren Minderaufwendungen. Die Rückvergütung Privater ist mit Arbeiten der vom Kanton beauftragten Unterneh- mung begründet. Der Gemeindeanteil wurde
666.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 666.5 (Laufnummer 10959) MOTION DER KOMMISSION TEILREVISION PERSONALGESETZ BETREFFEND EINFÜHRUNG EINES LEISTUNGSABHÄNGIGEN ENTLÖHNUNGSSYSTEMS FÜR DAS GESAMTE STAATSPERSONAL (VOR
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Leistungsabbau oder eine andere Form der Leistungserbringung angebracht wäre (Outsour- cing, Privatisierung usw.). Die Zielrichtung der Motion deckt sich mit den Schwerpunkten des Regierungsrates 2005 Leistungen erbringt (Effektivität) und ob eine andere Form der Leistungserbringung (Outsourcing, Privatisierung usw.) angebracht wäre. Gleichzeitig wird untersucht, ob die Leistungen richtig erbracht werden Leistungsrechnung KLR im Landwirtschaftsamt sinnvoll wäre. b. Verfahrensstand Die Gebühren für privatrechtliche Kontrollen wurden auf den 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 um je Fr. 35.– erhöht. Die Einführung
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Möglichkeiten zu Outsourcing und Privatisierung gerichtet ist". Bei diesem Motionsauftrag gehe es "um politische Inhalte, nämlich um die Pro- blematik privatwirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand vom Kanton wahrgenommenen Aufgaben künftig allenfalls von Privaten erfüllt werden sollen". Als mögliche Formen werden Outsourcing und Privatisierung genannt. Der Motionär "möchte geklärt wissen, welche Rolle erungen" schaffe die öffentliche Verwaltung "ihre eigene Schattenwirtschaft". Da es sich bei privatisierten Leistungen oft um Monopole oder mindestens um Oligopole handle, sei "nicht zu erwarten, dass
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ng festgestellt werden kann, die auch mit Privatisierungsschritten nicht wesentlich ver- besserungsfähig ist, insbesondere lassen sich durch Privatisierungen keine Kosten einsparen; - sich Verbesserun en Grundlagen ausge- richtet ist. Die Machbarkeitsstudie Privatisierung hat gezeigt, dass die Verwaltung den Vergleich mit der Privatwirtschaft keineswegs zu scheuen braucht. Auch die Einführung von G befreit ist. Die Erteilung von Leistungsaufträgen an private Anbieter durch den Staat hingegen ist nach Auffassung des Regierungsrates keine Privatisierung im eigentlichen Sinne, da hier die Verantwortung
2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals und an die Privatschulen (Schulsubven- tions-Verordnung) vom 25. November 2008 (BGS 412.312) auch den Pensen-Pool für Schullei- Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals und an die Privatschulen (Schulsubventions -Verordnung) vom 25. November 2008 (BGS 412.312) zu beschliessen. Finanzielle Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals und an die Privatschulen (Schulsubventions-Verordnung) vom 25. November 2008 (BGS 412.312) auch eine Anpassung der Nor
2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
entsteht durch die Verpflichtung des Kantons, einen Teil der Normpauschale auch für Kinder an Privatschulen auszurichten. Je nach Steuerkraft einer Gemeinde machen die Änderungen rund 1 % der Steuern aus
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Seite 14/20 2407.2/2488.2 - 15084 seinen öffentlich-rechtlichen Anstalten und von ihm beauftragten privaten Dritten mit Leis- tungs- oder Subventionsvereinbarung durchgeführt werden. In dieser Eigenschaft
2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
berufen. Dies trifft nicht nur dann zu, wenn Gemeinwesen von einem Entscheid gleich oder ähnlich wie Private betroffen sind, sondern auch dann, wenn sie in ihren schut z- würdigen eigenen hoheitlichen Interessen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch