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2803.2 - Antwort des Regierungsrats
im Rahmen der üblichen privaten Vermögensverwaltung qualifizieren steuerlich als steuerfreie private Kapitalgewinne bzw. bei Verlusten als steuerlich nicht abzugsfähige private Kapitalverluste. Steuererträge der Vermögenssteuer resultieren, wenn sich privat gekaufte Kryptowährungen positiv entwickeln. Demgegenüber dürften Einkommenssteuern im Zusam- menhang mit privat erworbenen Kryptowährungen die grosse Ausnahme lichen Deklaration und Bewertung der verschiedenen Kryptowährungen wie etwa Bitcoin oder Ether in der privaten Steuererklärung, um Fragen der korrekten buchhalterischen Erfassung bei Selbstständigerwerbenden
2803.1 - Interpellationstext
handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, die nicht über Banken laufen, sondern ausschliesslich von Privaten generiert werden. Im Fachjargon nennt man dies «Mining» oder «Schürfen». Es gibt rund 900 Krypt
2813.2 - Antwort des Regierungsrats
werden mit dem Zweck, Informatikmittel sicher und kompetent zu nutzen, Schaden von Unternehmen und Privaten abzuwenden sowie bei Straftaten im virtuellen Raum zielgerichtet und wirksam aufklären zu können
2814.2 - Antwort des Regierungsrats
Anstellungsbestätigung des Kantons vorlegen. Die Zulassung des Fahrzeugs hat auf den Namen und die Privatadresse der oder des kantonalen Mitarbeiten- den zu erfolgen. Zudem wird eine Mindesthaltedauer des Fahrzeugs selbst ausgehan- delten Rabatt nicht individuell. Da es sich bei Flottenrabatten um ein in der Privatwirtschaft fl ä- chendeckend angewandtes Preismodell handelt, das auch bei der Mehrheit der Kantone üblich Anlässlich dieser Ve r- handlungen ergab sich, dass nebst der Verwaltung auch Mitarbeitende für den privaten Kauf eines Neuwagens von Flottenkonditionen profitieren können. Der Regierungsrat hat dazu am 7
2814.1 - Interpellationstext
wurden die kantonalen Mitarbeiter innen und Mitarbeiter darüber infor- miert, dass sie bei einem privaten Kauf eines Neuwagens ab sofort Flottenrabatt geltend m a- chen können. Angesichts der Streichung
2823.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Ergänzung beantragt: «das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige entgegenstehende Privatinteressen oder anderweitige öffentliche Interessen überwiegt;». Begründung: Es gebe ausser der Erhaltung
2823.3a - Synopse
erfüllt sein); b) das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige entgegenstehende Privatinteressen überwiegt; b) (geändert) das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige entgegenstehende
2823.2 - Antrag des Regierungsrats
hen Funde; g) Antragstellung für vorsorgliche Schutzmassnahmen; h) Beratung von Behörden und Privatpersonen in allen Fragen des Denkmal- und Kulturgüterschutzes; i) Durchführung von Kulturgüterschutzmassnahmen Denkmalpflege und Archäologie sind öffentlich zugänglich. Der Persönlichkeitsschutz von betroffenen Privaten ist gewährleistet. § 19 Massnahmen im Hinblick auf den Kulturgüterschutz bei bewaffneten Konflikten
2823.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
einer Unterschutzstellung entgegenstehenden Privatinteressen eruiert und gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden. Im Rahmen dieser Privatinteressen werden die Schwere der Nutzungseinschränkung sein) ; b) (geändert) das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige entgegenstehende Privatinteressen oder anderweitige öffentliche Interessen überwiegt; c) (geändert) die Massnahme verhältnismässig
2823.6 - Ergebnis 1. Lesung
sein); b) (geändert) das öffentliche Interesse an dessen Erhaltung allfällige ent­ gegenstehende Privatinteressen oder anderweitige öffentliche Interes­ sen überwiegt; c) (geändert) die Massnahme verhältnismässig

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