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1083.2 - Antrag des Regierungsrates
die weitere Verwendung der Informationen, verfügen. § 18 Einsichtsrecht in privates Archivgut 1 Das Einsichtsrecht in privates Archivgut, welches das Archiv durch Schenkungen oder durch Depotverträge mit Beschränkungen nach Ablauf der Schutzfrist Das Archiv kann bei schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen nach Ablauf der ordentlichen oder der verlängerten Schutzfrist die Einsicht- nahme für erteilen oder ihnen Einsicht in das Archivgut gewähren, wenn keine schutzwürdigen öf- fentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Im Zweifelsfall werden das abliefernde Organ und die betroffene Person
1082.1 - Motionstext
Dies schliesst die finanziellen Daten ein. Begründung: Die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürger ist ein zentraler Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates. Jede Person hat Anspruch sowie vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten (Art. 13 BV). Dazu gehört auch, dass der Staat und Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und Verhaltensweisen der einzelnen Bürger Zugriff
1082.2a - Beilage
s ist ein wichtiger Faktor für die starke Stellung des Finanzplatzes. Namentlich im Bereich des Private Banking ist der Schutz der Privatsphäre eine Qualität, bei der es nicht nur um den Schutz gegenüber
1086.2 - Antwort des Regierungsrates
tragen? Gesetzesänderungen braucht es nicht. Wie bereits erwähnt, ist auf Gemeindeebene die Privaterschliessung im Sinne von Art. 19 Abs. 3 RPG möglich, sollte eine Ein- wohnergemeinde säumig sein. Auf sind Private beteiligt, und zwar an den Kosten von Ausbau und Erstellung einer öffentlichen Strasse (§ 33 GSW). Die Antwort auf die erste Frage des Interpellanten lautet somit Nein, weil Private keine Kantonsstrassen bauen kön- nen. Hiesse sie Ja, bedeutete das nicht, dass eine Kantonsstrasse dank privater Finanzierung sofort erstellt werden könnte. Auch dann müssten die entsprechenden Raumpläne vorliegen
1090.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
50 pro MJ/h – Kältenutzung Fr. 1.– pro MJ/h – Ableitung öffentlicher Gewässer auf bis Fr. 3.–/m2 privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u.ä. e) Weitere erhebliche
1090.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2004
50 pro MJ/h – Kältenutzung Fr. 1.– pro MJ/h – Ableitung öffentlicher Gewässer auf bis Fr. 3.–/m2 privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u.ä. e) Weitere erhebliche
1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
tätig waren oder dass sie ihre innerkantonale Be- rufstätigkeit auf die Bereiche des Straf- bzw. Privatrechts beschränkten. Das Beispiel des Büropartners ist schliesslich aber auch durchaus mit einer Kon als in Baufragen spezialisierter Anwalt und Rechtskonsulent eines privaten Bauberatungsbüros geneigt sein, die Interessen der privaten Bauherren bei der Entscheidfindung vorrangig zu berücksichtigen, die ihres Büros. 3 Hauptamtliche Verwaltungsrichter dürfen nicht im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan privater Er- werbsgesellschaften sowie öffentlicher Anstalten und Dienstleistungsbetrieben tätig sein. Für
1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
für die Grundwasserschutzzonen im Gebiet Drälikon der Gemeinde Hünenberg genehmigt. Aufgrund einer privaten Einsprache 1119.1 - 11154 5 mussten der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement für den Filterbrun- sind der Abschluss von Dienstbarkeiten, auch eines Durchleitungsrechts, und ein Landerwerb bei zwei privaten Grundstücken im Ausmass von insgesamt 848 m2 notwendig. Die Grundeigentümerinnen haben den Landverkäufen
1135.2a - Beilage
des Privatvermögens im Sinne der Artikel 20 und 21 kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche osten. 1bis Vom Bruttoertrag des Privatvermögens kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche
1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diesen Kurs nun auch in Bezug auf den Bund. � Die vom Steuerpaket profitierenden Firmen und Privathaushalte können durch die steuerliche Entlastung ihre Investitions- und Konsumkraft verstärken, was sich

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