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2810.1 - Antwort des Regierungsrats
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Wetten und verbotenes Glücksspiel angeboten und durchgeführt werden, handelt es sich zumeist um private Lokale von Vereinen, wobei nicht alle über einen festen Mitgliederbestand verfügen. In allen kon für gastgewerbliche Tätigkeiten ist für die Abgabe alkoholhaltiger Ge- tränke zum Konsum auch im privaten geschlossenen Bereich (also auch in Vereinslokalen) e r- forderlich, wenn die Abgabe von Alkohol
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2809.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2809.2 Laufnummer 15988 Motion der CVP-Fraktion betreffend Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2809.1 - 15623) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 1
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2809.1 - Motionstext
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das die Überwachung eines Versicherten durch einen von der Unfallversich e- rung beauftragten Privatdetektiven zu beurteilen hatte. Darin erblickte der EGMR eine Verle t- zung des Rechts auf Achtung des ermöglicht. Gemäss einem älteren Bundesg e- richtsentscheid ist damit auch die Observation durch Privatdetektive abgedeckt. Diese eigene Rechtsprechung hat das Bundesgericht nun im Lichte des EGMR-Entscheids
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2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der sich darin konkretisiert, dass die Behörden keine weiterg e- henden Informationen aus dem Privatleben bekannt geben dürfen, als zur Begründung der Amtsenthebung unbedingt erforderlich ist. Um die abschliessend aufzählen. Grundsätzlich kommt jeder - sowohl in Ausübung des öf- fentlichen Amtes als auch privat begangene - Verstoss gegen Verfassung oder Gesetz in Fra- ge, werden doch die vom Volk oder vom Uhlmann, a.a.O., N 1677). Ein Amtsenthe- bungsverfahren ist für die betroffene Person beruflich und privat einschneidend. Das rechtliche Gehör muss ihr deshalb in allen Verfahrensabschnitten umfassend gewährt
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2817.3 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1427) Synopse Einführung Amtsenthebungsverfahren Verantwortlichkeitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 16. Januar 2018; Vorlage Nr. 2817.3 (Laufnummer 15657) Gesetz über d
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2816.1 - Antwort des Regierungsrats
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ersucht. Gemäss Bundesbeschluss vom 22. September 2015 1 handelt es sich beim WEF nicht um einen privaten Anlass, sondern um ein ausserordentliches Ereignis von Bedeutung für die internationalen Interessen
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2824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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führt seit mehreren Jahren Aktionen gegen illegales Gelds piel in Gastgewer- bebetrieben und in privaten Vereinslokalen im Kanton Zug durch. Bei diesen Aktionen wurden regelmässig Verstösse gegen die welche von zu Hause aus zugegriffen werden kann, werden illegale Geldspiele im Kanton Zug meist in privaten Vereinslokalen angeboten. Diese Vereine verfügen in der Regel über keinen festen Mitgliederbestand jeder polizeilichen Aktion gegen gastgewerbl i- che Betriebe das illegale Geldspiel weiter in den privaten Raum zurückgedrängt. Dieser bleibt den Strafverfolgungsbehörden weitestgehend verborgen und kann
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2825.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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kantonaler Ebene gibt es im Weiteren kei- ne Spezialgesetze, welche die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft im Kanton Zug betreffen. Für Letzteres gilt Bundesrecht und nicht das kantonale Recht. Die Umsetzung Altersdiskriminierungsverbotes – vor allem im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung un- ter Privaten – bedarf einer bundesrechtlichen Verankerung. Dafür bräuchte es die Schaffung eines umfassenden
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2825.1 - Petitionstext
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Unterschriftenliste vom 22.01.2018 Petition Alter hat Potenzial - zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber Anne Mäder Bundesplatz, 15 6300 Zug, Schweiz AN: Kantonsrat und
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2835.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2835.2 Laufnummer 15789 Interpellation von Willi Vollenweider betreffend in die Irre führende Raum-, Verkehrs- und Stadtplanung im Güterbahnhof- Areal der Stadt Zug: Sind die öffentlichen