-
2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
die gewachsene Siedlungsstruktur; b. die landschaftliche Einbettung; c. die Erschliessung mit dem privaten und öffentlichen Ver- kehr sowie mit Fuss- und Radwegen; d. die Entwässerung (Kanalisation, Ableitung die gewachsene Siedlungsstruktur; b. die landschaftliche Einbettung; c. die Erschliessung mit dem privaten und öffentlichen Ver- kehr sowie mit Fuss- und Radwegen; d. die Entwässerung (Kanalisation, Ableitung
-
2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
-
vorgenommen. § 8 Zustellung § 8 Abs. 6 (neu) § 8 Abs. 6 (gelöscht) 6 Der Kanton und die Gemeinden können Private finanziell unterstützen und ihnen die Adressen zur Verfügung stellen, damit diese den Stimmberechtig- htig- ten zwischen dem 18. und dem vollendeten 25. Le- bensjahr separat zum Stimmmaterial private Wahl- und Abstimmungshilfen zustellen können. Die Wahl- und Abstimmungshilfen müssen die Grundsätze der
-
2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Gehaltsentwicklung bei den Verwal- tungsmitarbeitenden, was einer Annäherung an die Praxis der Privatwirtschaft entsprach. Zur- zeit läuft ein Projekt zur Erneuerung und Erweiterung des HR-Portals betreffend Gehälter des Kantons Zug sind – im Ver- gleich zu anderen öffentlichen Verwaltungen und zur Privatwirtschaft – über das Ganze gese- hen wettbewerbsfähig. Auf die meisten offenen Stellen, insbesondere auch eignete Kader- und Fachmitarbeitende in Konkurrenz zu anderen öffentlichen Verwaltungen oder zur Privatwirtschaft zu halten oder akquirieren zu können. Die Kantone betonen, dass es sich jeweils um Ausnahmen
-
2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
-
. Eine entscheidende Frage ist, ob dieser zukünftige Verkehr Teil des privaten oder des öffentlichen Ver- kehrs ist. Wenn Private eigene autonome Fahrzeuge besitzen, könnte dies das Ende des feinma- schigen wieder in sein Depot fährt oder den nächsten Kunden abholt. In Städten fallen ohne die Parkierung privater Fahrzeuge riesige Flächen an, welche dem schnelleren, sichereren und komfortableren Fussgänger- Trends im Bereich «Umwelt» Aufgrund der bisherigen Anstrengungen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten verfügt die Schweiz über einen hohen Umweltstandard. Bei den grossräumigen und langfristigen Themen
-
2794.3a - Beilage: Synopse
-
Kanton sichert seine gute Erreichbarkeit, setzt auf den wesensgerechten Einsatz von öffentlichem und privatem Verkehr und schützt das Kantonsgebiet vor Immissionen. G 1.3.2 Der Kanton sichert den Raum für Kanton sichert seine gute Erreichbarkeit, setzt auf den wesensgerechten Einsatz von öffentlichem und privatem Verkehr und schützt das Kantonsgebiet vor Immissionen. G 1.3.2 Der Kanton sichert den Raum für Kanton sichert seine gute Erreichbarkeit, setzt auf den wesensgerechten Einsatz von öffentlichem und privatem Verkehr und schützt das Kantonsgebiet vor Immissionen. G 1.3.2 Der Kanton sichert den Raum für
-
2794.00 - Genehmigung des Bundes
-
bis zum 28. Februar 2017 hatten Nachbarkantone, Gemeinden, Organisationen, Parteien, Verbände und Private die Gelegenheit, ihre Bemerkungen zum Richtplan anzubringen. Über die Ergebnisse des Mitwirkungs
-
2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
laufende Entwertung zu kompensieren und die Immobilien wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Private Eigentümerschaften machen dazu Rückstellungen (Erneuerungsfonds). Der Kanton Zug äufnet dafür keine genschaften steht ein Verkauf derzeit kaum zur Diskussion. Vielmehr sollen diese Grundstücke mit Privaten oder öffentlichen Körperschaften getauscht und mit einem nachhaltigen Baurecht der Überbauung durch
-
2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Anschluss e i- ner Privatwaldparzelle an eine beförsterte Betriebsgemeinschaft werden einerseits die Rah- menbedingungen für eine kontinuierliche Bewirtschaftung der Privatwaldparzelle verbessert. Andererseits seien bezahlbare Privatschulen als Teil der guten Rahmenbe- dingung des Wirtschaftsstandorts Zug zu sehen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Unterstützung der Privatschulen bereits im Rahmen i- tät der Privatschulen zu prüfen. Aufgrund von bereits im Vorfeld von «Finanzen 2019» erfolgten Stellenkürzungen und unter Berücksichtigung der reduzierten Mitfinanzierung der Privatschulen durch den
-
2843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
betreffend «mehr Transparenz in der Zuger Politik» nicht erfasst. Bei A n- nahme der Motion wären Privatpersonen weiterhin nicht verpflichtet, Spenden, die sie persö n- lich erhalten haben oder die sie selbst
-
2844.2 - Antrag des Regierungsrats (EG ZGB)
-
datsführenden, insbesondere die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände des Mandatszentrums sowie die privaten Mandatsführenden, wahr und kann ihnen Weisungen erteilen. II. Keine Fremdänderungen. III. Keine