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2910.2 - Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
kommunaler, kanto­ naler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts; c) die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen internationa­ ler kommunaler, kanto­ naler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts; c) die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen internationa­ ler
2916.1 - Postulatstext
Personen aufwiesen. Die Ortswehren wurden erst 1967 aufgelöst. Männer wurden bewaffnet oder trugen private Waffen, Frauen hatten keine Kampffunktion und waren unbewaffnet. Die Ortswehr hatte Kombattantenstatus
2914.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
aber namentlich nennen. Auf die Publikation der Daten von Schülerinnen und Schülern, die an Privatschulen unterrichtet worden seien, könne man allenfalls ve rzichten. In der Begründung präzisiert der
2914.1 - Motionstext
Schüler und Schülerinnen, nicht anonymisiert bezüglich Bildungsträger, allenfalls unter Weglassung privater Bildungsträ- ger). Begründung: Das Bundesamt für Statistik (BfS) erfasst umfangreiche Daten zum erlegungen die Publikation der vom BfS erfassten Daten verhindern würden. Dies mag in Bezug auf private Schulungsanbieter vielleicht noch zutreffen, ist aber für die öffentlichrechtlichen Schulen weder
2919.2 - Antwort des Regierungsrats
der Herberge informiert, berät und begleitet. Rechtsträgerin der Herberge für Frauen ist die privatrechtliche Stiftung Liebfrauenhof in Zug. - die Opferberatungsstelle eff-zett, das fachzentrum, welche klei n- räumlichen Verhältnisse und die gute Vernetzung der Fachstelle Häusliche Gewalt mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen hat sich in den letzten Jahren eine funktionierende Praxis entwickelt
2921.1a - Beilage Machbarkeitsstudie
drei Nutzungsbereiche:  Laube öffentlicher Bereich  Wohnraum halböffentlicher Bereich  Zimmer privater Bereich Wohneinheit 8 Personen behindertengerecht + 4 Personen Reserve, nGF = 69m² Wohneinheit 8 Lager Beschäftigungsprogramm x 30 1 30 UG (Kleider Werkzeuge) Lager Wäsche, Ersatzmöbel, 30 1 30 UG private Utensilien Lager Velo, Kinderwagen x 30 1 30 UG Lager Reinigung x 15 1 15 UG Thermische Behandlung
2924.1 - Antwort des Regierungsrats
nachfolgende Grafik zeigt, dass trotz der bei den kantonalen Ämtern (HBA und TBA) sowie bei vielen privaten Baufirmen getroffenen Massnahmen die gemäss kantonalem Richtplan (Be- schluss E 11.1.3) erwünschte Einsatz von RC-Material weiter zu steigern, sind insbesondere auch Massnahmen bei kommunalen und privaten Bauprojekten zu prüfen. Der Kantonsrat wird also im Rahmen der Richtplananpassung die entsprechenden
2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
mit unbekanntem Haushaltstyp (N = 1'331'632 Haushalte) Haushalte in der Schweiz: BFS (2017b), Privathaushalte nach Haushaltstyp 2016 (N=3'675'121 Haus- halte); Paarhaushalte ohne Kinder inkl. Nichtfamil Geschlecht. Veröffentlicht am 28.09.2017. BFS Bundesamt für Statistik (2017b) Strukturerhebung. Privathaushalte nach Haushaltstyp und Sprachgebiet. Veröffentlicht am 28.02.2018. BFS Bundesamt für Statistik s 2016. Zu beachten ist, dass informelle Pflegeleis- tungen, d. h, Pflegeleistungen, die von Privatpersonen unentgeltlich geleistet werden, nicht berücksichtigt sind, vgl. Camenzind, Meier (2004). 7.
2928.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Toner-Patrone 33 000 Seiten herstellen kann. Wenn die Kantonsratsmitglieder die Vorlagen (dezentral) privat ausdrucken, würden deutlich mehr Toner-Patronen gebraucht, was nicht umweltfreundlich wäre. Die Frage
2930.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wohl noch rund 10 bis 15 Jahre beträgt. Es muss aber festgestellt werden, dass die Bepflanzung der privaten angrenzenden Gärten teilweise in das Lichtraumprofil des Trottoirs hineinragen. Diese Bepflanzung

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