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2874.2 - Antrag des Regierungsrats
a) aufgrund einer Interessenabwägung, bei der das öffentliche Interesse die ent- gegenstehenden privaten Interessen überwiegt; - 8 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 15. Mai 2018; Vorlage Strassenplans; b) die Ausführung von Schutzbauwerken und Renaturierungsmassnahmen an öf- fentlichen und privaten Gewässern sowie die Inanspruchnahme von Materialien für Gewässerverbauungen und Hochwasserschutz;
2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
ausüben a) aufgrund einer Interessenabwägung, bei der das öffentliche Interesse die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt; b) bei selbstbewirtschaftetem Land, nachdem er vergeblich Realersatz angeboten
2874.4 - Ergebnis 1. Lesung
ausüben a) aufgrund einer Interessenabwägung, bei der das öffentliche Interesse die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt; b) bei selbstbewirtschaftetem Land, nachdem er vergeblich Realersatz angeboten
2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
vertreten, dass gerade bei kleinen Bebauungsplänen keine Mehr- wertabgabe geleistet werden sollte. Private Bauherrschaften ohne Investoren könnten anson s- ten darunter leiden. Gemäss dieser Meinung sollte
2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
Pfandbelastungen vorgehe. Es setzte sich die Meinung durch, dass sich der Staat gegenüber langjährigen privaten Pfandgläubiger innen und Pfand- gläubigern nicht zuvorderst anstellen dürfe. Der Kantonsrat sprach
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
kantonalen Schulen flächendeckend BYOD einzuführen, gefällt? BYOD (hier: Bring Your Own Device – Nutzung privater IT-Geräte in der Schule) wurde auf- grund des Sparprogramms im Rahmen von NIKAS als Lösung favorisiert VZÄ verteilt über drei Jahre für die Anschaffung eines Laptops bzw. für die berufliche Nutzung des privaten Laptops entschädigt werden. Zu- sätzlich erhalten die Lehrpersonen gratis alle gängigen Office-Programme Software auf einem priva- ten Rechner verlangt werden? Ist die Installation von Schullizenzen auf privaten Rechnern rechtlich überhaupt zulässig? 2878.1 - 15813 Seite 5/6 Kostenpflichtige Fachanwendungen
2884.2a - Beilage
aum Zürich betreibt. Die Stiftung ist als Public Private Partnership organisiert und wird gemeinsam von der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft getragen. 180'000 16 VD Die Leistungsvereinbarung n Polizeikorps als Beschaffungs- und Betreiberge- meinschaft und kann mit den Anbieterinnen privatrechtliche Ver- träge abschliessen. 32'600 38 SD Zuger Polizei Arbeitsgemeinschaft ABI (ARGE ABI), Zweckverband sowohl öffentlich-rechtliche Berei- che (z. B. Direktzahlungsverordnung) wie auch Kontrollen von privatrechtlichen Produktionsprogrammen (z.B. IP-Suisse). (Art. 1-3 Verwaltungsvereinbarung) Anteil Kanton ZG;
2891.2 - Antrag des Regierungsrats
154.25 2) BGS 162.1 3) BGS 154.11 13 [Geschäftsnummer] § 43 Haftung für private Mittel 1 Für die Dauer der Beanspruchung von privaten Mitteln gemäss § 39 über­ nimmt der Staat die Haftung der Eigentümerin [Geschäftsnummer] § 39 Bereitstellung von Mitteln 1 Die Gemeinden und der Kanton a) mieten erforderliche private Mittel ein; b) kaufen notwendige Verbrauchsmittel. 2 Ist deren Beschaffung zu marktüblichen Bedingungen
2890.2 - Antwort des Regierungsrats
die Vorschriften des Bundes. Soweit die Wasserversorgung einem selbstständigen öffentl ichen oder privaten Werk überlassen oder übertragen ist, wirkt dieses Werk im Einvernehmen mit der Gemeinde beim Vollzug
2889.1 - Petitionstext
dieser bei der Europäischen Union und bei den Regierungen der Schengen-Staaten dafür einsetzt, dass private Seenotretter umgehend wieder auslaufen dürfen und die Eidgenossenschaft eigene Rettungsbemühungen Menschen. Zehntausende ertrinken, während die die Behörden der Schengen- Staaten und Frontex die privaten Seenotretteram Auslaufen hindern. Flüchtende, die von der Lybischen Küstenwache aufgegriffen werden

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