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1266.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
BeitragszahlerInnen für ihre Altersversorgung. Das ist ein gutes Beispiel für die absurde Tendenz zum privatisierten Gewinn und sozialisierten Verlust. Andererseits will sich die Wirtschaft durch Angebot und Nachfrage Volksschule und aus Kinderbetreuungseinrichtungen abziehen, um sie in alle Bedürfnisse abdeckende Privatschulen bringen. § 6 Die Kommission stimmt folgender Formulierung stillschweigend zu: "Bei der Festlegung Angebote bleiben auch im Hinblick auf die ZFA in der Autonomie der Gemeinde. Der Gemeinderat kann private Einrichtungen unterstützen, sofern diese im Gesetz festgelegten Kriterien erfüllen. Mitfinanziert
1266.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
dass gemäss § 3 Abs. 2 der Gesetzesvorlage der Regierungsrat die Qualitätsanforderungen an die privaten und gemeindlichen Ange- bote festlegen solle. 1266.5 - 11745 3 Einem anderen Stawiko-Mitglied fehlt
1266.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
Abs. 2 erfüllt sind. 1266.4 - 11719 3/4 § 5 / Gemeindliche Beiträge an private Institutionen Die Einwohnergemeinde kann privaten Institutionen Beiträge aus- richten, sofern : a) eine Betriebsbewilligung ihrer Leistungsfä- higkeit angepasst sind. § 5 / Gemeindliche Beiträge an private Institutionen Die Einwohnergemeinde kann mit privaten Institutionen zu- sammenarbeiten und Beiträge ausrichten, sofern: a) eine und entwickelt sie weiter. § 4 / Betriebsbewilligung für private Angebote 1 Die Einwohnergemeinde erteilt eine Betriebsbewilligung für private Angebote, sofern nicht bereits eine Bewilligung aufgrund der
1266.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Die Einwohnergemeinde führt die Aufsicht über private Angebote. § 5 Gemeindliche Beiträge an private Institutionen Die Einwohnergemeinde kann mit privaten Institutionen zusammenarbei- ten und Beiträge Kantonsrat vom 30. Juni 2005 1 § 4 Betriebsbewilligung für private Angebote und Aufsicht 1 Die Einwohnergemeinde erteilt eine Betriebsbewilligung für private An- gebote, sofern nicht bereits eine Bewilligung aufgrund Erarbeitung eines unver- bindlichen Tarifmodelles für Angebote von Gemeinden und von subven- tionierten privaten Institutionen (§ 5). 2 Der Regierungsrat legt abgestufte Qualitätsanforderungen an die priva- ten
1266.2 - Antrag des Regierungsrates
3 Die Einwohnergemeinde führt die Aufsicht über private Angebote. § 5 Gemeindliche Beiträge an private Institutionen Die Einwohnergemeinde kann privaten Institutionen Beiträge ausrichten, sofern: a) eine vom 28. September 2004 1 § 4 Betriebsbewilligung für private Angebote und Aufsicht 1 Die Einwohnergemeinde erteilt eine Betriebsbewilligung für private An- gebote, sofern nicht bereits eine Bewilligung aufgrund für Angebote von Gemeinden und von subven- tionierten privaten Institutionen (§ 5). 2 Der Regierungsrat legt die Qualitätsanforderungen an die privaten und gemeindlichen Angebote fest. 1) BGS 111.1 300 /
1277.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
Ausnahme ihrer kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten; b) (...) c) Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die mit aus- schliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind, jeweils in den Dienstleistungen Gemeinden / Bezirke 9 575 000 383 000 383 000 (6 000 000) (240 000) (240 000) Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sekto- 9 575 000 766 000 766 000 Skiliftanlagen) Öffentliche sowie auf- grund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private 8 000 000 640 000 640 000 Unternehmen im Be- (5 000 000) (400 000) (400 000) reich des Schienen-
1277.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Ausnahme ihrer kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten; b) (...) c) Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die mit aus- schliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind, jeweils in den Dienstleistungen Gemeinden / Bezirke 9 575 000 383 000 383 000 (6 000 000) (240 000) (240 000) Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sekto- 9 575 000 766 000 766 000 Skiliftanlagen) Öffentliche sowie auf- grund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private 8 000 000 640 000 640 000 Unternehmen im Be- (5 000 000) (400 000) (400 000) reich des Schienen-
1277.2 - Antrag des Regierungsrates
Ausnahme ihrer kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten; b) (...) c) Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die mit aus- schliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind, jeweils in den Dienstleistungen Gemeinden / Bezirke 9 575 000 383 000 383 000 (6 000 000) (240 000) (240 000) Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sekto- 9 575 000 766 000 766 000 Skiliftanlagen) Öffentliche sowie auf- grund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private 8 000 000 640 000 640 000 Unternehmen im Be- (5 000 000) (400 000) (400 000) reich des Schienen-
1277.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
zusätzliche Auftraggeber ausgedehnt: Neu fallen auch die Einwohnergemeinden sowie öffentliche und private Unternehmen darunter, die mit besonderen, ausschliesslichen Rechten ausgestattet und in den Sektoren
1278.2 - Antwort des Regierungsrates
und setzt sich aus Vertretungen von Wirtschaft, Kirche, Politik, Verwaltung sowie öffentlichen und privaten Beratungsstellen zusammen. Präsidiert wird die Sozialkommission von der Vorsteherin der Direktion

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