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1108.2 - Antrag des Regierungsrates
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kommunaler, kantona- ler, schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts; c) dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale
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1139.2 - Antwort des Regierungsrates
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nimmt Bezug auf gewalttätige 2 1139.2/1143.2/1199.2 - 11383 Übergriffe auf Unbeteiligte oder auf privates Eigentum und erwähnt als Beispiele die Gewaltanwendungen gegen zwei Personen vom 22. Juni 2003 nach at verkennt nicht, dass Einzelvorkommnisse, wie sie die Interpellati- onen A und B erwähnen, Privatpersonen nachhaltig treffen. Obwohl in den letzten zehn Jahren die zu erbringenden Leistungen massiv gestiegen
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1139.1 - Interpellationstext
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Die gewalttätigen Übergriffe auf Unbeteiligte oder auf privates Eigentum (z.B. am 22. Juni 2003 beim Zuger Seenachtsfest auf zwei Privatpersonen oder bei der un- bewilligten Demonstration in der Stadt
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1149.1a - Beilage
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des Privatvermögens im Sinne der Artikel 20 und 21 kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche osten. 1bis Vom Bruttoertrag des Privatvermögens kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche
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1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesen Kurs nun auch in Bezug auf den Bund. � Die vom Steuerpaket profitierenden Firmen und Privathaushalte können durch die steuerliche Entlastung ihre Investitions- und Konsumkraft verstärken, was sich
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1150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hriften � Lärmtechnische Sanierung (3 Liegenschaften) � Erhöhung der Verkehrssicherheit für die privaten Zufahrten (Sichtweiten) III. WAHL DER RADWEGFÜHRUNG In einer Studie des Tiefbauamtes wurden für biet» beschildert (bereits bestehend). Massnahmen im Quellfassungsgebiet Rütihof Der Schutz der privaten Quellfassung Rütihof wird ebenfalls verbessert. Die Ägeri- strasse wird im Einzugsgebiet der Qu
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1151.1 - Motionstext
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Von diesem Angebot können auch Parlamentsmitglieder Gebrauch machen. Das Angebot wird mit Hilfe privater Institutionen sichergestellt. Es ist nicht kostenlos, sondern es gibt einen einkommensabhängigen
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1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine recht weitgehende Privilegierung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das geplante revidierte Stras- senverkehrssteuergesetz neu für alle Fahrzeug- kategorien ohne Verbrennungsmotor gelten. Gegen eine noch weitergehende Privilegierung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sprechen folgende Gründe: E
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1165.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1165.1 (Laufnummer 11274) MOTION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND NEUREGELUNG DER KANTONALEN MOTORFAHRZEUGSTEUER VOM 8. SEPTEMBER 2003 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am
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1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Zudem sei diese Massnahme auch der jetzigen Wirtschaftslage nicht förderlich, werde doch damit der Privatkonsum als wichtiger Katalysator für den Wirtschaftsaufschwung nicht gefördert. Es wurde auch bemerkt und entwickeln sich diskrepant zu den Verhältnissen in der Privatwirtschaft. Während in der Privatwirtschaft in Bezug auf den Teuerungsausgleich Null-Runden keine Selten- heit sind, wird in der Kantonalen gleichen Massnahmen akzeptieren, wie sie aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage auch in der Privatwirtschaft an der Tages- ordnung seien. Ein Antrag, die Teuerungszulage nur von 0.73% auf 0.5% zu reduzieren