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1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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mit mehr als 15 Volumenprozenten auf öffentlichem Grund und auf vom öffentlichen Grund einsehbarem privatem Grund ist untersagt. Dasselbe gilt für das Innere und die Umgebung von Gebäuden oder öffentlichen
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1302.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Institution zu schaffen. Dabei sind Formen des öffentlichen Rechts ebenso denk- bar wie solche des privaten Rechts. Vollzug Die Ausbildung startet für die ganze Zentralschweiz im Oktober 2005 in Luzern. Je
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1301.2 - Antwort des Regierungsrates
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ähnlicher Grösse ist dies ein sehr grosses Angebot. Sechs der sieben Institutio- nen haben eine private Trägerschaft. 2 1301.2 - 11717 Die meisten IV-Sonderschulen haben ein Platzangebot, das über den
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1316.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorgänge gebührenmässig privilegiert werden. Die Privilegierung kann darin bestehen, dass bestimmte Handänderungen von der objektiven Gebühren- pflicht befreit werden. Die Privilegierung kann für einzelne oder Gebührentarifs. Die Be- stimmung privilegiere Sachverhalte, welche nicht klar und eindeutig umschrieben seien. In diesem Zusammenhang sei unklar, was unter die Privilegierung falle. Dies führe zu einem hohen klare Abgrenzung der gemäss geltendem Recht privilegierten Tatbestände von denjeni- gen, die zufolge des engen Wortlauts der Bestimmung nicht mehr privilegiert sind, kaum möglich war. Auf diese Unzulänglichkeit
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1314.2 - Antwort des Regierungsrates
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bewährte Kulturförderungspolitik, insbesondere die subsidiäre Unterstützung von gemeindlichem und privatem Enga- gement, weiterzuführen. Es werden diverse kulturelle Institutionen mit regionaler Ausstrahlung Kanton aus seiner Verantwortung schleicht, sondern dass ein partnerschaftliches Zusammengehen von privatem und öffentlichem Bereich weiterhin möglich ist. Zukünftig wird es aber zu prüfen sein, ob und in wichtige Rechts- grundlagen des Kantons (Richtplan, Schwerpunktprogramm) und zahlreiche Studien privater Anbieter die Standortattraktivität genau mit den von der Interpellantin geltend gemachten Faktoren
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1191.3a - Beilage
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würden. Weder das eine noch das andere trifft zu. Es könnte allenfalls auf eine private Lösung ver- wiesen werden. Private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geben jedoch keine Gewähr, Jenische und Lohnkosten. Frage 6 Noch offen 14. Eder Joachim. Ausrichtung kantonaler Beiträge an Organisationen der privaten Alters-, und Behindertenhilfe nach dem Wegfall der Bundessubventionen 14.05.1998, M (564.1 - 9518;
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1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tung Fr. 53'788.90 A.4 Bei Planung, Bau und Baukostenabrechnung ergaben sich folgende Fragen: Privatrecht - Wann, warum, von wem wurden welche Bestellungsänderungen veranlasst? - Welche Bestellungsänderungen
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1190.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Ansicht, dass diese Steigerungsrate in Anbe- tracht der tiefen Teuerung und im Vergleich mit der Privatwirtschaft noch immer zu hoch ist. Wir teilen die Meinung der Regierung nicht, dass es sich dabei um eine ein Indiz dafür sein, dass die Einstiegslöhne bei der Kantonalen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft hoch sind. Die erweiterte Stawiko ist sich bewusst, dass diese Aussage für Kaderleute in einzelnen hat einen Nachholbedarf in Bezug auf den Strassenbau, damit die bestehenden Probleme - sowohl beim privaten als auch beim öffentlichen Strassen- verkehr - gelöst werden können. Die Mehrheit der erweiterten
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1191.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Ansicht, dass diese Steigerungsrate in Anbe- tracht der tiefen Teuerung und im Vergleich mit der Privatwirtschaft noch immer zu hoch ist. Wir teilen die Meinung der Regierung nicht, dass es sich dabei um eine ein Indiz dafür sein, dass die Einstiegslöhne bei der Kantonalen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft hoch sind. Die erweiterte Stawiko ist sich bewusst, dass diese Aussage für Kaderleute in einzelnen hat einen Nachholbedarf in Bezug auf den Strassenbau, damit die bestehenden Probleme - sowohl beim privaten als auch beim öffentlichen Strassen- verkehr - gelöst werden können. Die Mehrheit der erweiterten
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1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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staatliche Beiträge ver- zichtet und die allgemeine Weiterbildung vollumfänglich in die Verantwortung privater Anbieter übergeben werden könnte. Diese Frage soll schon heute diskutiert und ent- schieden werden soll die Erwachsenenbildung bzw. Allgemeine Weiterbil- dung in erster Linie die Angelegenheit von Privaten sein und die Gemeinden sollen nur noch subsidiäre Aufgaben wahrnehmen. § 82 räumt der Direktion unabhängige Kommission bei der Beurteilung von Gesuchen abstützen zu können. Würde es die vielen privaten Anbieter nicht geben, müsste der Staat vermutlich mit weit höheren Beiträgen einspringen. 6 1250