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1297.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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senverkehrsgesetzes im Ordnungsbussenverfahren, Übertretungen eines Fahr- oder Parkierverbotes auf privatem Grund) ist die Strafkompetenz der Gemeinderäte mit Bussen bis CHF 500.-- nach wie vor angemessen Interesse der ersuchenden Behörde, das sich aus ihrer amtlichen Funktion ergibt, und keine überwiegenden private oder öffentliche Interessen, die dem Gesuch entgegenstehen) ausdrücklich im Gesetz festgehalten.
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1310.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aufgaben an Private im Gesetz vorzusehen sei. Der Regierungsrat lehnt eine Privatisierung der Denkmalpflege ab. Aufgrund hoheitli- cher Aufgabenbereiche könnte die Ausführung durch Private leicht zu I s attestiert. 3.4. Privatisierung (Ziffer 2.3) Gemäss Motion ist zu prüfen, ob Aufgaben der Denkmalkommission und / oder des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie an eine private Organisation zu übergeben und Archäologie; 2.3. Eventuell sind diese Aufgaben an eine private Organisation zu übergeben, bzw. die Übergabe dieser Aufgaben an Private im Gesetz vorzusehen. 3. Steuererhebende öffentlich-rechtliche
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1311.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1311.2 (Laufnummer 11715) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND DER ANGEKÜNDIGTEN SENKUNG DER VERZINSUNG DER GUTHABEN BEI DER KANTONALEN PENSIONSKASSE (VORLAGE NR.
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1310.1 - Motionstext
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und Archäologie; 2.3. Eventuell sind diese Aufgaben an eine private Organisation zu übergeben, bzw. die Übergabe dieser Aufgaben an Private im Gesetz vorzusehen. 3. Steuererhebende öffentlich-rechtliche effizientere und kostengünstigere Lösungen, eventuell auch kombi- niert mit einer Beauftragung von Privaten mittels Leistungsauftrag geben würde. Für die Kommission, welche die Umsetzung der Finanzstrategie
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1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Möglichkeiten zu Outsourcing und Privatisierung gerichtet ist". Bei diesem Motionsauftrag gehe es "um politische Inhalte, nämlich um die Pro- blematik privatwirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand vom Kanton wahrgenommenen Aufgaben künftig allenfalls von Privaten erfüllt werden sollen". Als mögliche Formen werden Outsourcing und Privatisierung genannt. Der Motionär "möchte geklärt wissen, welche Rolle erungen" schaffe die öffentliche Verwaltung "ihre eigene Schattenwirtschaft". Da es sich bei privatisierten Leistungen oft um Monopole oder mindestens um Oligopole handle, sei "nicht zu erwarten, dass
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1318.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und umfasst da- her sowohl die Abgabe in der Öffentlichkeit wie auch jene im privaten Rahmen bzw. 6 1318.2 - 11939 in privaten Räumlichkeiten und die Weitergabe von Zigaretten im Freundes- und Fa- milienkreis
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1191.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Regierung die Leistungs- vereinbarungen, mit welchen privaten Organisationen öffentliche Aufgaben über- tragen werden, zur Zeit laufend neu aushandelt und dafür
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1217.1 - Motionstext
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dieses Gesetzes lautet: „Der Regierungsrat kann an ausserkantonale Institutionen der Sozialhilfe mit privater oder öffentlicher Trägerschaft Betriebsbei- träge leisten, soweit im Kanton keine entsprechenden
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1235.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Regierung die Leistungs- vereinbarungen, mit welchen privaten Organisationen öffentliche Aufgaben über- tragen werden, zur Zeit laufend neu aushandelt und dafür
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1252.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Tätigkeit zusätzlich aus: a) Beiträgen von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaf- ten und Stiftungen sowie von Privatpersonen b) Einnahmen aus dem Museumsbetrieb 2 Die Stiftung bemüht sich