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1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
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Handänderungen infolge von Unternehmensrestrukturierungen, die nach Bundesrecht abgaberechtlich privilegiert sind; h) Handänderungen infolge Umwandlung von Einzelfirmen und Personen- gesellschaften ohne Sicherstellung Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 8 Rechnungsstellung und Inkasso
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1316.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kanton nicht kostenneutral ausfallen. Die Summe der Gebühreneinnahmen und damit die Belastung der Privaten bei den Grundstückgeschäften werden sich verringern. Die Höhe der Reduktion für den Kanton lässt
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1316.02 - Antrag des Regierungsrates
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Handänderungen infolge von Unternehmensrestrukturierungen, die nach Bundesrecht abgaberechtlich privilegiert sind; h) Handänderungen infolge Umwandlung von Einzelfirmen und Personen- gesellschaften ohne Sicherstellung Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 8 Rechnungsstellung und Inkasso
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1316.05 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Wertschöpfungen durch Grundstücksverkäufe. d) Bereits vorgenommene Privilegierungen Die regierungsrätliche Vorlage geht bezüglich Privilegierungen weiter als das gel- tende Recht. Es erfolgte eine starke Reduktion Reduktion der Tatbestände, die nach heutigem Recht noch Gemengsteuern auslösen. Diese Privilegierungen werden von uns im Ausmass gemäss Vorlage Nr. 1316.6 - 12137 bejaht, da sie einerseits system- gerecht stellt er die Grundbucheinrichtung zur Verfügung, die im Dienste der Rechtssicherheit steht und privates Eigentum gewährleistet. Die Erhe- bung von Steuern im Zusammenhang mit Grundeigentum wird hinfällig
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1316.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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en. Mit ihnen kann ein Teil des Einnahmeausfalles 1316.7 - 12140 7 zufolge abgaberechtlicher Privilegierung anderer Tatbestände kompensiert werden.“ Der Antrag wurde mit 4 Nein- zu 3 Ja-Stimmen abgelehnt sei festzuhalten, da der Staat über die grundbuchamtlichen Leistungen die Rechts- sicherheit für private Grundeigentümerinnen und -eigentümer gewährleiste. Die Änderungsanträge der Kommissionsminderheit rechnung einführen. Damit sollen die Einnahmen der öffentlichen Hand und damit auch die Belastung von Privaten bei Grundstückgeschäften verringert werden. Für sämtliche Dienstleistungen des Grundbuchamtes schlägt
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1316.10 - Anträge der Kommission
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es Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 10 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
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1316.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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es Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 10 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
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1328.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mit der Bewachung, die den Hauptanteil der Kosten ausmachte, wurden die Securitas sowie eine Privatperson beauftragt. Durchschnittlich betrugen die Bewachungskosten über die ganze Betriebsdauer pro Monat
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1326.2 - Antwort des Regierungsrates
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rag, die Behörden des Kantons und der Gemeinden sowie Besitzer und Eigentümer öffentlicher oder privater Liegenschaften und betrof- fene behinderte Personen in Belangen des behinderten- und betagtengerechten
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1250.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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X Lehrmittel X Lehrerweiterbildung X Gemeindliche Schulanlagen / Schulmobiliar X Beiträge an Privatschulen X Sonderschulen X Jugend und Sport X Erwachsenenbildung X Kulturförderung X Volkswirtschaftsdirektion noch private Organisationen. Neu können auch die Gemeinden nur noch subsidiär tätig sein. Es wird nicht gewünscht, dass sie selber Angebote für die Allgemeine Weiterbildung machen, wenn es private Anbieter neuen Formulierung von § 81 wird festgehalten, dass die Erwachsenenbildung in erster Linie Sache Privater ist. Erwachsen- enbildung soll von interessierten Personen und Organisationen angeboten werden;