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1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Indikatoren geprägt. Auf der einen Seite werden der hohe Erdölpreis, die hohe Ver- schuldung der privaten und öffentlichen Haushalte in den USA, die kriegerischen und terroristischen Agitationen sowie ein sind. Position 43: Entgelte Entgelte betreffen Gebühren für Amtshandlungen, Rückerstattungen von Privaten und Institutionen sowie die Bussen. Wichtig sind auch die hier verbuchten Eigenleis- tungen des
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1274.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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ihre Anstellung verlieren werden, während für andere, die übertreten können, noch zusätzliche Privilegien geschaffen werden. Der Antrag, die Übergangsfrist in Ziff. III Abs. 2 von zehn auf fünf Jahre zu
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1283.2 - Antwort des Regierungsrates
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klar darauf hinzuweisen, dass die Zentrale Paritätische Kontrollstelle Baselland (ZPK) als privatrechtlicher Verein von Arbeitge- benden und Arbeitnehmenden des Baunebengewerbes gegründet worden ist. Sie
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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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§ 68 d) Rechtsmittel Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes. § 69 6. Privatklage im Zivilpunk unverändert § 69ter 7. Abgekürztes Verfahren unverändert § 69quinquies Abs. 2 Ank aus seiner amtlichen Funktion ergibt, glaubhaft macht und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. 2 Die Organe der Zivil- und Strafrechtspflege haben unter den gleichen
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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§ 68 d) Rechtsmittel Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes. § 69 6. Privatklage im Zivilpunkt unverändert § 69ter 7. Abgekürztes Verfahren unverändert § 69quinquies Abs. 2 An aus seiner amtlichen Funktion ergibt, glaubhaft macht und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. 2 Die Organe der Zivil- und Strafrechtspflege haben unter den gleichen
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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§ 68 d) Rechtsmittel Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes. § 69 6. Privatklage im Zivilpunk unverändert § 69ter 7. Abgekürztes Verfahren unverändert § 69quinquies Abs. 2 Ank aus seiner amtlichen Funktion ergibt, glaubhaft macht und keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. 2 Die Organe der Zivil- und Strafrechtspflege haben unter den gleichen
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1307.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Masterstudien) sind beide Studienstufen beitragsberechtigt. 2 Anerkannte Studiengänge, die von einem privaten Träger geführt wer- den, aber von einem Kanton oder einer Gruppe von Kantonen mitfinanziert werden
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1307.2 - Antrag des Regierungsrates
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Masterstudien) sind beide Studienstufen beitragsberechtigt. 2 Anerkannte Studiengänge, die von einem privaten Träger geführt wer- den, aber von einem Kanton oder einer Gruppe von Kantonen mitfinanziert werden
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1307.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2006
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Masterstudien) sind beide Studienstufen beitragsberechtigt. 2 Anerkannte Studiengänge, die von einem privaten Träger geführt wer- den, aber von einem Kanton oder einer Gruppe von Kantonen mitfinanziert werden
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1316.13 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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anung und Grenzbereinigung meist im Interesse des Gemeinwesens liegt und von daher sich eine Privilegierung even- tuell rechtfertigen würde, es wurde aber festgehalten, dass Handänderungen aus den Gründen