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1316.16 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
es Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 9 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
1316.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
es Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 9 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
1322.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Gemeinde. Viele Personen reagieren auf unverlangte und damit häufig unerwünschte Post seitens Privater empfindlicher als früher, wie aus den Anfragen beim Datenschutzbeauftragten hervorgeht. Wir benützen Der Schutz der Privatsphäre der Einwohnerschaft sei höher zu gewichten als die Marketinginteressen privater Organisationen. Vernehmlassun- gen, deren Anträge nicht berücksichtigt wurden, lassen sich in folgende des ursprünglichen Zweckes, nämlich für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verwendet, sondern für private Zwecke. Die Bevölkerung muss sich derartige Zweckentfremdun- gen nicht bzw. nur im Rahmen von eng
1322.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Zweck schüt- zenswert ideell, kann somit auch eine Bank, eine Versicherungsagentur oder irgend- ein privates Unternehmen eine Sammelauskunft erhalten. Die Formulierung „…. wenn ein Interesse glaubhaft gemacht moderate Lockerung des Gesetzes, wonach die Einwohnerkontrol- len das Geburtsjahr als Sammelauskunft an Private mitteilen dürfen, „… wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird und die Daten für einen schützenswerten werden diese Daten nicht mehr zur Erfüllung des ursprünglichen Zweckes verwen- det, sondern für private Zwecke gebraucht. Natürliche und juristische Personen kön- nen sich unter bestimmten Voraussetzungen
1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
an der Erhaltung des Denkmals überwiegt allfällige entge- genstehende Privatinteressen (§ 25 Abs. 1 Bst. b DSG). Privatinteressen sind bei der Liegenschaft Hofstrasse 13/15 indes nicht betroffen. Die Massnahme Bebauungsplan ausarbeiten zu lassen. Die Parzelle für den Neubau könnte an eine private Investorin oder an einen privaten Investor verkauft und das restliche Areal für den kantonseigenen Gebrauch genutzt Shedhalle und Theilerhaus) aus dem Inventar der schüt- zenwerten Denkmäler zu entlassen und eine privatrechtliche Nutzung durch den Regierungsrat zu prüfen. Sämtliche Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher
1324.1 - Interpellationstext
Shedhalle und Theilerhaus) aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler zu entlassen und eine privatrechtliche Nut- zung durch den Regierungsrat zu prüfen. So erklärte die Stawiko, dass es sich beim Gebiet Kunststoff Stegplatten, Beton (Los 3), Verputzsanierung usw.) 5. Ist der Regierungsrat bereit, eine privatrechtliche Nutzung oder einen Verkauf der Liegenschaft bzw. einen Investorenwettbewerb sofort an die Hand
1210.3a - Beilage 1
kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich bei den Parteien um Kaufleute oder Nichtkaufleute, private oder öffentliche Bauherren handelt. Unbeachtlich ist auch, ob der Unternehmer eine günstigere Fi , - 34 - N 1278). Unter dem Bankdiskonto versteht man den Privatdiskontsatz, d.h. den Satz, den private Bankinstitute dem Kunden verrechnen, wenn er bei ihnen erstklas- sige Wechsel diskontiert (vgl. Wiegand
1232.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Derzeit haben wir im Kanton Zug zwei öffentliche Schulen für Gesundheits- berufe (Zug, Baar) und die private Höhere Fachschule für Naturheilverfahren und Homöopathie im Bereich Alternativmedizin. Im Rahmen
1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Göbli mit dem Autobahnnetz 3. Der Kanton setzt auf wesensgerechten Einsatz von öffentlichem und privatem Verkehr und schützt die Siedlungsgebiete vor Immissionen. 4. Bessere strassenseitige Anbindung der
1256.2 - Antwort des Regierungsrates
von 1995 bis ins Jahr 2020 von rund 43 % im privaten Verkehr und 38 % im öffen- tlichen Verkehr aus. Dabei gibt es aber gewichtigte Unterschiede: Im privaten Verkehr steigt in erster Linie der Durchgangsverkehr diesbezüglich existiert nicht, u.a. weil der Kanton Zug kein statistisches Amt hat. Es gibt einige private Anbieter, die über Zahlenmaterial ver- fügen, die meisten von ihnen stellen dieses jedoch nicht der Auswirkung der Eröffnung der Autobahn im Knonaueramt. Die inner- und inter- kantonalen Pendlerströme mit privaten Verkehrsmitteln steigen nur um rund 30-35 %. Anders beim öffentlichen Verkehr. Hier dürfte der

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