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2121.1 - Postulatstext
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richte sich folglich immer einzig an solche Behörden, die ohnehin in Kontakt mit der betreffenden Privatperson treten und deshalb ein schützenswertes Interesse an der Kenntnis einer möglichen Gefährdung hätten
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2145.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mann ersatzlos zu streichen, haben SP, Alternative, weitere Organis a- tionen und eine Reihe von Privatpersonen beim Bundesgericht gegen diesen Entscheid B e- schwerde eingereicht. In einem wegweisenden Urteil Anlauf- und Kontaktstelle für Gleichstellungsfragen für Behörden, Organisationen, Un- ternehmen und Private 3. Ausarbeitung von Empfehlungen, Einholen und Erstellen von Gutachten und Studien 4. Öffentlich
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2145.1 - Interpellationstext
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Mann ersatzlos zu streichen, haben SP, Alternative, weitere Organisa- tionen und eine Reihe von Privatpersonen beim Bundesgericht gegen diesen Entscheid Be- schwerde eingereicht. In einem wegweisenden Urteil
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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zug zu privaten Anbieterinnen und Anbietern wird seitens eines Ver- nehmlassungspartners angesprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungs- angebote der PH Zug privatwirtschaftliche Angebote eines Verwaltungsrates bzw. Hochschulrates, somit des strategi- schen Gremiums. So gehört etwa im Privatrecht die Festlegung der Organisation zu den un- übertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates (Art. 716a Zug, die PHZ Zug, der Staatspersonalverband, der Lehre- rinnen- und Lehrerverein Zug (LVZ), die Privatschulen des Kantons Zug, der Gewerbeverband des Kantons Zug sowie die Zuger Wirtschaftskammer. Zusätzlich
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2152.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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überführt werden. Der Re- gierungsrat beabsichtigt, mit der Pädagogischen Hochschule Luzern eine privilegierte Partner- schaft einzugehen. Die Verhandlungen dazu sind abgeschlossen und die Verwaltungsvereinba-
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2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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liege nicht zuletzt in der ge- meindlichen Zonenplanung, die von vornherein in Bauzonen nur privatwirtschaftlich geprägte Wohnbauzonen vorsehe. Das WFG und das PBG würden dann zusammenpassen, wenn die E Beispiel einer Aufteilung von einem Baugrundstück, ohne dass die Erschliessung der neuen Parzellen privatrechtlich geregelt wird, ist ein solcher Fall. Solche Fälle kommen in der Praxis eher selten vor, weil Baugrundstücken verantwortlich sind. Die Gemeinden können die Erschlies- sungspflicht nicht auf private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überwälzen. Mit der Änderung des PBG vom 30. Juni 2011 stehen
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2183.2 - Antrag des Regierungsrates
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bestimmten Bereichen vor. Sie können für den Regierungsrat Verhandlungen mit ande- ren Behörden oder mit Privaten führen. § 25 Kommissionen 1 Der Regierungsrat kann Kommissionen einsetzen, die ihn beraten. 2 Er
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2183.BGS 151.1 - Aufnahme in BGS 151.1, GS 2013/079
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bestimmten Bereichen vor. Sie können für den Regierungsrat Verhandlungen mit ande- ren Behörden oder mit Privaten führen. § 24 Kommissionen 1 Der Regierungsrat kann Kommissionen einsetzen, die ihn beraten. 2 Er
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2184.1 - Motionstext
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liegt nicht zuletzt in der gemeindlichen Zonenplanung, die von vornherein in Bauzonen nur privatwirtschaftlich geprägte Wohnbauzonen vorsieht. Wohnraumförde- rungsgesetz und Planungs- und Baugesetz passen
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2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Dies entspricht dann derselben Regelung wie in jeder privatrechtlichen Stiftung auch. Antrag, den zweiten Satz von § 4 Abs. 5 zu streichen: Der Satz «Dieser kann vom e.» Dies ist wiederum eine logische Folgerung und entspricht denselben Regeln wie in jeder privatrechtlichen Stiftung. Beschluss: Die Kommission folgt dem Antrag mit 10:5 Stimmen. Antrag auf Änderung von Rente erhalten, mit welcher sie gut leben können, ist auch zu berücksichtigen, dass die in der Privatwirtschaft tätigen Personen bezüglich Lohn, Sozialleis tungen und Renten in diversen Branchen schlechter